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Sicherheitsabkommen mit Grossbritannien

3003 Bern, 22. Dezember 2004

Medieninformation

Sicherheitsabkommen mit Grossbritannien

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Abschluss eines Sicherheitsabkommen
zwischen der Schweiz und Grossbritannien genehmigt. Dieses Abkommen
ermöglicht es, zwischen den beiden Ländern vermehrt klassifizierte
Informationen auszutauschen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Sicherheitsabkommen zwischen der Schweiz
und Grossbritannien genehmigt. Bei diesem Abkommen handelt es sich um eine
Revision des aus dem Jahre 1973 stammenden Vertrages, welcher an die neuen
Gegebenheiten (organisatorische sowie gesetzgeberische Änderungen) angepasst
wurde.

Zweck solcher Informationsschutzabkommen ist die Regelung des Austausches
und des Schutzes klassifizierter Informationen. Häufigster Anwendungsfall
sind Geschäfte im Bereich der Rüstungsbeschaffung; vermehrt kommen diese
Abkommen auch im Zusammenhang mit Zusammenarbeitsverträgen (z.B.
Austauschprogramme im Rahmen des Programms "Partnership for Peace" [PfP] zur
Anwendung, um ausländischen Gästen Zugang zu klassifizierten Informationen
und Anlagen zu gewähren. Im immer wichtiger werdenden internationalen Umfeld
ist das Vorliegen solcher vertraglichen Regelungen eine unabdingbare
Voraussetzung für eine glaubwürdig gehandhabte Sicherheitspolitik gegenüber
ausländischen Partnern.

Die Informations- und Objektsicherheit (IOS) im Stab Chef der Armee ist für
das Ausarbeiten und den Vollzug dieser Abkommen verantwortlich.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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