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Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Teilnahme der Schweiz am friedensfördernden Einsatz der EUFOR in Bosnien und Herzegowina (Operation "ALTHEA")

3003 Bern, 22. Dezember 2004

Medieninformation

Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
über die Teilnahme der Schweiz am friedensfördernden Einsatz der EUFOR in
Bosnien und Herzegowina (Operation "ALTHEA")

Am 22. Dezember hat die Schweiz in Brüssel das Abkommen mit der Europäischen
Union (EU) über die Teilnahme der Schweiz an der friedensfördernden Mission
der EUFOR in Bosnien und Herzegowina (Operation "ALTHEA") unterzeichnet. Das
Abkommen regelt die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU in dieser Mission.
EUFOR basiert auf der UNO-Sicherheitsratsresolution 1575 und umfasst 7'000
Mann. Das Schweizer EUFOR-Kontingent beträgt gegenwärtig 10
Militärangehörige und kann später auf 20 erhöht werden.

Mit der heute im Brüssel auf Botschafterebene erfolgten Unterzeichnung wird
das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die schweizerische
Teilnahme am friedensfördernden Einsatz der EUFOR in Bosnien und Herzegowina
rechtswirksam. Die Schweiz beteiligt sich vorerst mit einem Kontingent von
10 Armeeangehörigen an dieser friedensfördernden Mission der EU, die am 2.
Dezember 2004 begonnen hat. Die schweizerische Beteiligung kann später auf
20 Personen erhöht werden. Der Einsatz der rund 7'000-köpfigen EUFOR basiert
auf der am 22. November 2004 verabschiedeten UNO-Sicherheitsratsresolution
1575 und wird von der Regierung von Bosnien und Herzegowina begrüsst. Der
Ständerat und der Nationalrat haben diesem friedensfördernden Einsatz der
Schweiz in der Herbst- bzw. Wintersession 2004 zugestimmt. Die Zustimmung
des Parlaments war erforderlich, weil die Schweizer Militärangehörigen in
der EUFOR zum Selbstschutz bewaffnet sind und der Einsatz länger als drei
Wochen dauert.

Im nun unterzeichneten Abkommen werden die grundsätzlichen Fragen der
Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU in dieser Friedensmission geregelt.
Analog zur schweizerischen Beteiligung an der KFOR in Kosovo und der ISAF in
Afghanistan sind die Schweizer Armeeangehörigen der EUFOR nicht unterstellt,
sondern zur Zusammenarbeit zugewiesen. Interne Strukturen, Personal- und
Disziplinarstrafwesen bleiben unter Schweizer Kontrolle. Das Abkommen regelt
auch den Informationsaustausch und Fragen der Finanzierung. Die Schweiz wird
alle aus ihrer Beteiligung in der EUFOR erwachsenden Kosten, die sich für
das Kontingent von 10 Militärangehörigen jährlich auf rund 2,7 Millionen
Franken belaufen, übernehmen.

Das schweizerische Kontingent in der EUFOR setzt sich aus zwei
Stabsoffizieren und acht weiteren Armeeangehörigen, die ein sogenanntes
"Liaison and Observation Team" bilden, zusammen. Dieses Beobachtungsteam ist
in Bugojno (Kanton 6 der Föderation von Bosnien und Herzegowina)
stationiert. Es erfüllt dort Beobachtungs- und Informationsaufträge und soll
im engen Kontakt mit der lokalen Bevölkerung und den lokalen Behörden, aber
auch mit den internationalen Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen als eigentliches Frühwarnsystem dienen, das
die EUFOR auf kritische Entwicklungen der Sicherheitslage aufmerksam macht.

Mit ihrem Engagement in der Operation "ALTHEA" unterstreicht die Schweiz
ihre Bereitschaft, einen Beitrag an Frieden und Stabilität in diesem Land zu
leisten. Bosnien und Herzegowina liegt in einer Schwerpunktregion der
schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Die EUFOR trägt wie ihre
Vorgängerin, die NATO-geführte SFOR, massgeblich zu einem sicheren Umfeld
für die Flüchtlingsrückkehr, zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens
und zur Unterstützung der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs für
Ex-Jugoslawien bei. Die Beteiligung der Schweiz an der EUFOR ermöglicht
zudem einen wertvollen Wissens- und Erfahrungsgewinn für die Schweizer
Armee.

Die schweizerische Beteiligung an der EUFOR ist ein wichtiger Beitrag zur
Unterstützung der zunehmenden Zahl von Friedensmissionen. Die Schweiz wurde
in diesem Zusammenhang auch angefragt, ob sie dringend benötigte
Lufttransportkapazitäten für die EUFOR zur Verfügung stellen könnte. Das VBS
prüft gegenwärtig die Zurverfügungstellung von Helikoptern, und der
Bundesrat würde gegebenenfalls dem Parlament noch eine entsprechende
Zusatzbotschaft unterbreiten.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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