Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Schweiz gewährt Amtshilfe bei Oil-for-Food-Untersuchung

Schweiz gewährt Amtshilfe bei Oil-for-Food-Untersuchung

Der Bundesrat hat am 22. Dezember 2004 entschieden, das
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) zu ermächtigen, dem Independent
Inquiry Committee (IIC) gestützt auf das Embargogesetz Amtshilfe zu
gewähren. Das Komitee untersucht die Vorwürfe von Unregelmässigkeiten
im Rahmen des von 1995-2003 laufenden UNO-Hilfsprogramm Oil-for-Food
für den Irak.

Im Rahmen des Hilfsprogramms soll das irakische Regime Erdölschmuggel
betrieben, UNO-Mitarbeiter und ausländische Firmen bestochen sowie
Schmiergelder von Unternehmen verlangt haben, die mit irakischem Erdöl
handeln wollten. Auf Initiative des UNO-Generalsekretärs Kofi Annan
wurde am 21. April 2004 ein unabhängiges Untersuchungskomitee (IIC) ins
Leben gerufen, das die Vorwürfe klären soll. Die Sicherheitsresolution
1583 ruft die UNO-Mitgliedstaaten explizit dazu auf, mit dem IIC
zusammenzuarbeiten.

Das IIC hatte am 21. Oktober 2004 das seco um Amtshilfe im Zusammenhang
mit dem Kauf von irakischem Erdöl ersucht. Am 22. November 2004
richtete das IIC zwei weitere Gesuche an das seco. Das IIC möchte
namentlich wissen, ob im Zusammenhang mit dem Kauf von irakischem Öl
Bestechungsgelder an die frühere irakische Regierung bezahlt wurden.
Solche Zahlungen waren unter dem UNO-Embargo verboten. Gemäss IIC haben
Rohölhändler mit Sitz in der Schweiz unter dem Oil-for-Food-Programm
irakisches Erdöl im Gegenwert von 3,5 Milliarden Dollar (5% des Totals)
gekauft. Zudem sollen ausländische Erdölhändler den Erwerb bedeutender
Mengen an irakischem Erdöl über Banken in der Schweiz finanziert haben.

Mit seinem Entscheid bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, zur
umfassenden Klärung der Vorwürfe von Unregelmässigkeiten im Rahmen des
Oil-for-Food-Programms beizutragen. Zuständiges Amt für die Amtshilfe
ist aufgrund von Art. 7 des Embargogesetzes das seco.

Das 1995 gegründete UNO-Programm sollte die schwerwiegenden humanitären
Folgen der Wirtschaftssanktionen mildern, welche nach der irakischen
Invasion Kuwaits 1990 verhängt worden waren. Im Oil-for-Food-Programm
sollten die Erträge aus dem Verkauf von irakischem Erdöl zum Kauf von
Nahrungsmitteln, Pharmazeutika und anderen humanitären Gütern zugunsten
der irakischen Bevölkerung verwendet werden. Nach dem Sturz von Saddam
Hussein 2003 beendete die UNO das Programm.

Staatssekretariat für Wirtschaft,
 Othmar Wyss,
 Exportkontrollen und Sanktionen,
 Tel. 031 324 09 16