Bern, 22.12.2004.
In einem Artikel des
Monatsmagazins Facts vom 25. November 2004 wurden unter dem Titel „Lebenswerk
ruiniert“ zahlreiche vertrauliche Details aus dem Strafverfahren gegen den
Privatbankier Oskar Holenweger bekannt gegeben. Als Informanten kommen auch
Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden des Bundes in Frage, namentlich der
Bundesanwaltschaft, der Bundeskriminalpolizei oder des eidgenössischen
Untersuchungsrichteramts.
Das Eidgenössische
Untersuchungsrichteramt hat deshalb eine Strafanzeige wegen
Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) gegen Unbekannt eingereicht. Da die
Möglichkeit besteht, dass die mutmassliche Täterschaft auch in der
Bundesanwaltschaft zu finden ist, müssen die Ermittlungen durch einen
ausserordentlichen Bundesanwalt geführt werden. Der Bundesrat hat deshalb Peter
Heuberger, zweiter Staatsanwalt des Kantons Aargau, zum ausserordentlichen
Bundesanwalt in diesem Fall ernannt und ihn mit den Ermittlungen beauftragt.
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