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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 22.12.2004. In einem Artikel des Monatsmagazins Facts vom 25. November 2004 wurden unter dem Titel „Lebenswerk ruiniert“ zahlreiche vertrauliche Details aus dem Strafverfahren gegen den Privatbankier Oskar Holenweger bekannt gegeben. Als Informanten kommen auch Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden des Bundes in Frage, namentlich der Bundesanwaltschaft, der Bundeskriminalpolizei oder des eidgenössischen Untersuchungsrichteramts.

 

Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt hat deshalb eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) gegen Unbekannt eingereicht. Da die Möglichkeit besteht, dass die mutmassliche Täterschaft auch in der Bundesanwaltschaft zu finden ist, müssen die Ermittlungen durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt geführt werden. Der Bundesrat hat deshalb Peter Heuberger, zweiter Staatsanwalt des Kantons Aargau, zum ausserordentlichen Bundesanwalt in diesem Fall ernannt und ihn mit den Ermittlungen beauftragt.

 

 

 

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031  322 40 90