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Der Bundesrat nimmt Scheitern der Goldvorlage zur Kenntnis


MEDIENMITTEILUNG

Der Bundesrat nimmt Scheitern der Goldvorlage zur Kenntnis

22. Dez 2004 (EFD) Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass seine
Goldvorlage in den parlamentarischen Beratungen der Wintersession definitiv
gescheitert ist. Er hat über die Auswirkungen dieses Entscheids eine erste
Aussprache geführt und wird im Januar das weitere Vorgehen festlegen.

Nach dem doppelten Nein der Volksabstimmung vom September 2002 hat der
Bundesrat den Eidg. Räten eine neue Vorlage zur Verwendung von 1300 Tonnen
nicht mehr für die Währungspolitik notwendigem Gold unterbreitet. Diese
Vorlage sah vor, das Goldvermögen an einen Fonds zur Bewirtschaftung zu
übertragen, die Substanz zu erhalten und die realen Erträge während 30
Jahren zu 1/3 an den Bund und zu 2/3 an die Kantone auszuschütten. Nach
zweimaligem Nichteintreten des Ständerats ist die bundesrätliche Goldvorlage
definitiv vom Tisch. Das Parlamentsgesetz hält fest, dass die zweite
Ablehnung des Eintretens durch einen Rat endgültig ist. Damit sind bereits
drei Versuche, eine spezielle Rechtsgrundlage für die Goldverwendung zu
schaffen, nicht zu Stande gekommen.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine erste Aussprache über die
Auswirkungen dieses Entscheids geführt und eine ausführliche Lagebeurteilung
vorgenommen. Er stellte dabei fest, dass es keine mehrheitsfähigen
Vorschläge gibt, was die Ausschüttung an sich, den Verwendungszweck und das
weitere Vorgehen betrifft.

Auf Grund der grossen Bedeutung der Goldverwendung für die Schweiz will er
als Exekutive das weitere Vorgehen in aller Sorgfalt analysieren. In einer
Sitzung im Januar wird der Bundesrat das Thema gestützt auf weitere
Abklärungen erneut behandeln und sich dann auf das weitere Vorgehen
festlegen.

Zudem hat der Bundesrat Kenntnis von einem Bericht genommen, der sich mit
den technischen Aspekten einer allfälligen Goldausschüttung befasst. Der
Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus der Eidg.
Finanzverwaltung, der Schweiz. Nationalbank und Vertretern der Konferenz der
Kantonsregierungen sowie der Finanzdirektorenkonferenz erstellt. Die
Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass die Ausschüttung des Erlöses aus 1300
Tonnen Gold an Bund und Kantone grundsätzlich machbar ist. Die Abklärungen
haben gezeigt, dass eine allfällige Ausschüttung aus geldpolitischer Sicht
auch innert kurzer Frist erfolgen kann. Zudem dürfte eine rasche
Ausschüttung die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Mittel für den Abbau
von Schulden eingesetzt würden. Eine nachhaltige Sanierung der öffentlichen
Finanzen hätte mittelfristig positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

Auskunft für Medienschaffende:
Dieter Leutwyler, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 86

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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