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Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG)

Eidgenössisches Departement des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 22. Dezember 2004

Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG)
Der Bundesrat hat aufgrund einer Studie zum System der obligatorischen
Unfallversicherung festgestellt, dass das geltende System effizient ist und
deshalb grundsätzlich beibe­halten werden soll. Das über 20 jährige
Bundesgesetz über die Unfallversiche­rung soll aber den Erfordernissen einer
modernen Sozial-versicherung angepasst werden. Der Bundesrat hat deshalb das
Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende 2005 Grundlagen für
eine UVG-Revision zu erarbeiten.

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG wird heute nach dem System
der soge­nannten Mehrfachträgerschaft durchgeführt. Die Schweizerische
Unfallversiche­rungsanstalt (SUVA), private Unfallversicherer, Krankenkassen
und öffentliche Unfallversicherungskassen teilen sich in den Vollzug des
Gesetzes. Die SUVA als öffentlich-rechtliche Anstalt verfügt über ein
Teilmonopol, indem sie für die Versicherung gewisser Bereiche allein
zuständig ist.

Im Jahre 2002 hat der Bundesrat dem EDI den Auftrag zur Erstellung einer
Studie erteilt,  welche den Nutzen und die Kosten eines liberalisierten
Systems der Unfallversi­cherung mit einer privatisierten SUVA abschätzen
soll. Der Auftrag wurde an das HSG-Forschungsinstitut für Empirische
Ökonomie und Wirtschafts­politik in St. Gallen unter Leitung von Prof. Franz
Jaeger vergeben. Gestützt auf diese statische Analyse kommt der Bundesrat
nun zum Schluss, dass das heutige System der obligatorischen
Unfallversicherung gut funktioniert. Es bestehen zwar noch gewisse
Verbes­serungsmög­lichkeiten, doch wurden keine bedeutenden Ineffizienzen
festgestellt. Im Falle einer Liberalisierung/Privatisierung der
obligatorischen Unfallversicherung müssten gemäss der Studie zusätzliche
Mittel in Milliardenhöhe bereitgestellt werden.

Das UVG ist seit mehr als 20 Jahren praktisch unverändert in Kraft. In
verschiedenen Punkten ist es nicht mehr ganz zeitgemäss. Der Bundesrat hat
deshalb das EDI beauftragt, bis Ende 2005 die Grundlagen für eine umfassende
Gesetzesrevision zu erarbeiten und einen Bericht mit den wichtigsten
Revisionsthemen zu verfassen. Im Vordergrund stehen die bessere Abstimmung
der Leistungen der Unfallversicherung auf diejenigen der 2. Säule und der
Invalidenversicherung sowie die Prüfung einer allfälligen Ausdehnung der
Tätigkeit der SUVA auf weitere Ge­schäftsfelder wie etwa die betriebliche
Gesundheitsförderung. Daneben stehen zahlreiche eher technische Anpassungen
an.

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse und Informationsdienst

Auskünfte :                        Bundesamt für Gesundheit

Peter Schlegel, Leiter der Sektion Unfallversicherung und Unfallverhütung,
Tel. 031 / 322 95 05

Kosten-/Nutzenanalyse: www.bag.admin.ch/uv/d/index.htm