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Änderung des Konsumenteninformationsgesetz (KIG): Ergebnis des

Änderung des Konsumenteninformationsgesetz (KIG): Ergebnis des
Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur
Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und
Konsumenten (Konsumenteninformationsgesetz; KIG) Kenntnis genommen. Die
Stellungnahmen zur Frage, wie der Schutz und die Information der
Konsumentinnen und der Konsumenten zu verbessern sind, gehen
auseinander. Zwei Arbeitsgruppen erhalten nun den Auftrag, einerseits
eine Vorlage für eine Revision der Bestimmungen über die
Konsumenteninformation auszuarbeiten und andererseits die Arbeiten für
ein Gesetz über die Produktsicherheit an die Hand zu nehmen.

Am 7. April 2004 hat der Bundesrat das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren
zum Expertenentwurf von Professor Pascal Pichonnaz von der Universität
Fribourg zu eröffnen. Der Gesetzesentwurf schlug neben den Normen über
die eigentliche Konsumenteninformation weiter Bestimmungen über den
Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Konsumentinnen und
Konsumenten, die aussergerichtliche Beilegung von
Konsumentenstreitigkeiten, die Finanzhilfen an
Konsumentenorganisationen, die Aufgaben der Eidgenössischen Kommission
für Konsumentenfragen und des Eidgenössischen Büros für
Konsumentenfragen sowie Verfahrensvorschriften und schärfere
strafrechtliche Sanktionen vor.
Die Stellungnahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens fielen
kontrovers aus. Zwar war die Zielsetzung, die Information und den
Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu verbessern, an sich nicht
bestritten, hingegen das Konzept und die einzelnen Massnahmen. Deshalb
hat der Bundesrat beschlossen, die Gesetzgebungsarbeiten vorerst auf
zwei Bereiche zu beschränken, für welche der Handlungsbedarf generell
bejaht wurde, nämlich die Konsumenteninformation einerseits und die
Produktsicherheit andererseits. Eine erste Arbeitsgruppe wird nun
dementsprechend beauftragt, bis Mitte 2005 eine Botschaft auszuarbeiten
zur Revision der Bestimmungen über die Konsumenteninformation. Eine
zweite Arbeitsgruppe nimmt die Arbeiten für Gesetzesänderungen im
Bereich der Produktsicherheit auf. Sie hat in der zweiten Hälfte des
nächsten Jahres einen Zwischenbericht abzuliefern.

In der Folge wird auch die Frage der Sicherheit von Dienstleistungen zu
prüfen sein. Dabei werden die Ergebnisse der beiden Arbeitsgruppen und
die  Entwicklungen in der EU zu berücksichtigen sein.

Das Vernehmlassungsverfahren hat die Schwierigkeiten aufgezeigt, in
einem einzigen Gesetz derart unterschiedliche Bereiche wie die
Konsumenteninformation und die Sicherheit zu regeln. Zudem haben sich
die Vernehmlassungsteilnehmer zur Frage, wie die Gesetzgebung
auszugestalten sei, eher für die Anpassung der sektoriellen Gesetze und
gegen den Erlass eines allgemeinen Gesetzes ausgesprochen, sei es als
übergeordnetes Rahmengesetz oder als generellen subsidiären Erlass.

http://www.konsum.admin.ch

Hans Isenschmid,
 Generalsekretariat EVD,
 Tel. 031 322 20 19