Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Zum Stand der laufenden Revisions-Arbeiten im EJPD

 

Bern, 22.12.2004. Der Bundesrat will Gewalt an Sportveranstaltungen und das Verbreiten von Gewaltpropaganda mit neuen Massnahmen bekämpfen. Er hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu diesen Massnahmen Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. In einem weiteren Schritt wird das EJPD dem Bundesrat zudem eine Vernehmlassungsvorlage zur Verbesserung der präventiven Instrumente im Bereich der Terrorabwehr unterbreiten. Ausserdem soll das öffentliche Tragen von rassistischen Emblemen verboten werden.

 

Die Entwicklungen der letzten Monate und Jahre haben aufgezeigt, dass das gesetzliche Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung einzelner Formen der Gewalt und des Terrorismus nicht genügt und den aktuellen Bedrohungsformen angepasst werden muss. Auch im Parlament wurde in verschiedenen Verstössen auf diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht. Deshalb sollen nun Mittel und Möglichkeiten zur Wahrung der inneren Sicherheit gestärkt werden. Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird zurzeit die Revision der entsprechenden Rechtsgrundlagen vorangetrieben.

 

Die Revisionsarbeiten betreffen die folgenden drei Themenbereiche:

 

Das Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) soll in zwei Schritten revidiert werden.

§         Bei der ersten Revision geht es um eine Verbesserung der Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (BWIS I).

§         Die zweite Revision befasst sich mit der Stärkung der inneren Sicherheit durch Verbesserungen im Bereich des präventiven Staatsschutzes, namentlich zur Bekämpfung des Terrorismus (Revision BWIS II).

§         Ausserdem soll mit einer Revision des Strafgesetzbuches eine zusätzliche Bestimmung zur Bekämpfung des Rassismus eingeführt werden: das Verbot von rassistischen Emblemen.

 

Der erste und der dritte dieser drei Themenbereiche waren bisher in einem Vorentwurf zusammengefasst, der bei den Kantonen und Parteien in der Vernehmlassung war. Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme über die Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, diesen Vorentwurf in zwei Vorlagen aufzuteilen, um die jeweils eigenständigen Ziele der Revision besser zu wahren.

 

Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Die erste Vorlage mit dem Titel „Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen“ soll eine Bestimmung gegen Gewaltpropaganda enthalten. Ausserdem soll die Rechtsgrundlage für die nationale Hooligandatenbank geschaffen werden. Diese Vorlage wird durch zusätzliche Massnahmen zur Sicherheit im Sport ergänzt werden. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, einen ergänzenden Vorentwurf mit den zusätzlichen Massnahmen zu erarbeiten. Dieser soll im nächsten Jahr in die Vernehmlassung geschickt und anschliessend in den Gesetzesentwurf integriert werden.

 

Massnahmen gegen Rassismus

Ein zweites Revisionsprojekt unter dem Titel «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» soll die Strafnorm gegen rassendiskriminierende Kennzeichen (Art. 261ter E-StGB), sowie den entsprechenden Artikel im Besonderen Teil des Militärstrafgesetzbuches (z. B. Art. 171 d MStG) enthalten. Der vorgeschlagene Tatbestand gegen rassendiskriminierende Vereinigungen (Art. 261quater E-StGB) soll aus der Vorlage gestrichen werden, da er nicht mehrheitsfähig ist. Die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll sich auf die Aufnahme des bestehenden Art. 261bis StGB (Rassendiskriminierung) in den Straftatenkatalog beschränken.

 

 

 

Massnahmen im Bereich des präventiven Staatsschutzes

Neben den beiden erwähnten, neu fokussierten Revisionsprojekten wird im EJPD eine weitere Revision des BWIS vorbereitet. Dieses Revisionspaket unter dem Titel BWIS II hat die Stärkung der inneren Sicherheit durch Verbesserung der Prävention, namentlich zur Terrorismusabwehr zum Ziel. Das EJPD wird dem Bundesrat dazu im Jahr 2005 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.

 

Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031  324 13 91