Bern, 22.12.2004. Der
Bundesrat will Gewalt an Sportveranstaltungen und das Verbreiten von
Gewaltpropaganda mit neuen Massnahmen bekämpfen. Er hat von den Ergebnissen der
Vernehmlassung zu diesen Massnahmen Kenntnis genommen und über das weitere
Vorgehen entschieden. In einem weiteren Schritt wird das EJPD dem Bundesrat
zudem eine Vernehmlassungsvorlage zur Verbesserung der präventiven Instrumente
im Bereich der Terrorabwehr unterbreiten. Ausserdem soll das öffentliche Tragen
von rassistischen Emblemen verboten
werden.
Die Entwicklungen der letzten
Monate und Jahre haben aufgezeigt, dass das gesetzliche Dispositiv der Schweiz
zur Bekämpfung einzelner Formen der Gewalt und des Terrorismus nicht genügt und
den aktuellen Bedrohungsformen angepasst werden muss. Auch im Parlament wurde in
verschiedenen Verstössen auf diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht. Deshalb
sollen nun Mittel und Möglichkeiten zur Wahrung der inneren Sicherheit gestärkt
werden. Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird zurzeit
die Revision der entsprechenden Rechtsgrundlagen vorangetrieben.
Die Revisionsarbeiten betreffen
die folgenden drei Themenbereiche:
Das Bundesgesetzes über Massnahmen
zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) soll in zwei Schritten revidiert
werden.
§
Bei der
ersten Revision geht es um eine Verbesserung der Massnahmen gegen
Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (BWIS I).
§
Die
zweite Revision befasst sich mit der Stärkung der inneren Sicherheit durch
Verbesserungen im Bereich des präventiven Staatsschutzes, namentlich zur
Bekämpfung des Terrorismus (Revision BWIS II).
§
Ausserdem soll mit einer Revision des Strafgesetzbuches eine zusätzliche
Bestimmung zur Bekämpfung des Rassismus eingeführt werden: das Verbot von
rassistischen Emblemen.
Der erste und der dritte dieser
drei Themenbereiche waren bisher in einem Vorentwurf zusammengefasst, der bei
den Kantonen und Parteien in der Vernehmlassung war. Gleichzeitig mit der
Kenntnisnahme über die Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat
beschlossen, diesen Vorentwurf in zwei Vorlagen aufzuteilen, um die jeweils
eigenständigen Ziele der Revision besser zu wahren.
Massnahmen gegen Gewaltpropaganda
und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Die erste Vorlage mit dem Titel
„Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von
Sportveranstaltungen“ soll eine Bestimmung gegen Gewaltpropaganda enthalten.
Ausserdem soll die Rechtsgrundlage für die nationale Hooligandatenbank
geschaffen werden. Diese Vorlage wird durch zusätzliche Massnahmen zur
Sicherheit im Sport ergänzt werden. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, einen
ergänzenden Vorentwurf mit den zusätzlichen Massnahmen zu erarbeiten. Dieser
soll im nächsten Jahr in die Vernehmlassung geschickt und anschliessend in den
Gesetzesentwurf integriert werden.
Massnahmen gegen
Rassismus
Ein zweites Revisionsprojekt unter
dem Titel «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» soll die Strafnorm
gegen rassendiskriminierende Kennzeichen (Art. 261ter E-StGB), sowie den
entsprechenden Artikel im Besonderen Teil des Militärstrafgesetzbuches (z. B.
Art. 171 d MStG) enthalten. Der vorgeschlagene Tatbestand gegen
rassendiskriminierende Vereinigungen (Art. 261quater E-StGB) soll aus der
Vorlage gestrichen werden, da er nicht mehrheitsfähig ist. Die Revision des
Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll
sich auf die Aufnahme des bestehenden Art. 261bis StGB (Rassendiskriminierung)
in den Straftatenkatalog beschränken.
Massnahmen im Bereich des
präventiven Staatsschutzes
Neben den beiden erwähnten, neu
fokussierten Revisionsprojekten wird im EJPD eine weitere Revision des BWIS
vorbereitet. Dieses Revisionspaket unter dem Titel BWIS II hat die Stärkung der
inneren Sicherheit durch Verbesserung der Prävention, namentlich zur
Terrorismusabwehr zum Ziel. Das EJPD wird dem Bundesrat dazu im Jahr 2005 eine
Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 324 13
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