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Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon (16.12.04)


Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon

Bern, 16.12.04. Die Schweiz hat heute mit dem Libanon ein
Rückübernahmeabkommen abgeschlossen; es handelt sich um die erste
Vereinbarung dieser Art mit einem nichteuropäischen Staat des
Mittelmeerraums. Das vom Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements unterzeichnete Abkommen regelt auch die Transitfrage.

Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, und General Jamil El Sayed,
Generaldirektor der Sûreté Générale des Libanon, haben heute ein
Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon unterzeichnet. Es
ist das erste Mal, dass die Schweiz ein solches Abkommen mit einem
nichteuropäischen Staat des Mittelmeerraums abschliesst. Dieser Vertrag
beinhaltet die gleichen Grundsätze, wie sie in bereits abgeschlossenen
Abkommen zwischen der Schweiz und anderen europäischen Staaten festgelegt
wurden.

Das Abkommen sieht sowohl die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen
beider Parteien als auch die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und
Staatenlosen vor, die ihren letzten rechtmässigen Aufenthalt in einem der
Vertragsstaaten hatten oder dort als Flüchtlinge anerkannt wurden. Parallel
dazu regelt das Abkommen im Zusammenhang mit der Rückschaffung von
Drittstaatsangehörigen, die keine Aufenthaltsbewilligung besitzen, den
Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei.

Bis heute hat die Schweiz 32 Rückübernahmeabkommen mit 35 Staaten
abgeschlossen (vgl. beigefügte Liste). Es handelt sich dabei hauptsächlich
um Rückübernahmeabkommen, die zum Teil mit Transitbestimmungen ergänzt sind.

Auskünfte

Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF 031 325 93 50

Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF 031 325 98 80