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EFTA-Minister treffen sich am 17. Dezember in Genf

EFTA-Minister treffen sich am 17. Dezember in Genf

Das nächste Ministertreffen der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA) findet am 17. Dezember 2004 in Genf statt. Bundespräsident
Joseph Deiss wird die Schweizer Delegation anführen. Mit der
Tunesischen Republik wird ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Weiter
werden die Minister der EFTA-Staaten mit ihrem koreanischen
Amtskollegen Verhandlungen im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen
zwischen der EFTA und Südkorea lancieren.

Die Minister der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz) werden Fragen zur Drittlandpolitik der EFTA erörtern. Das
derzeitige Netz von vierzehn Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und
Partnern in Südosteuropa, im Mittelmeerraum und in Übersee
gewährleistet den Schweizer Wirtschaftsakteuren Zugang zu bedeutenden
Märkten ausserhalb der EU, dies zu den gleichen Bedingungen, die auch
für ihre wichtigsten Konkurrenten gelten. Die Freihandelsabkommen der
EFTA stellen - nebst den Beziehungen mit der EU und der
WTO-Mitgliedschaft - einen der drei Pfeiler der
Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz dar.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens mit Tunesien schliessen die
EFTA-Mitgliedsstaaten das siebte Freihandelsabkommen mit einem
Teilnehmerstaat des Barcelona-Prozesses ab. Im Rahmen des
Barcelona-Prozesses der EU soll bis im Jahr 2010 eine umfassende
Freihandelszone in Europa und im Mittelmeerraum geschaffen werden.
Zusammen mit den Abkommen, welche die EFTA bereits mit der Türkei,
Israel, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Jordanien und
Libanon abgeschlossen hat, wird das neue Abkommen mit Tunesien den
EFTA-Staaten die Teilnahme an der zukünftigen Freihandelszone
Europa-Mittelmeer ermöglichen. Die tunesische Delegation, die zur
Unterzeichnung des Abkommens nach Genf reist, wird von Aussenminister
Abdelbaki Hermassi angeführt werden. Wie die anderen EFTA-Abkommen im
Mittelmeerraum umfasst das Übereinkommen mit Tunesien den Handel mit
Industrieprodukten, landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten und
Fisch. Zusätzlich zum Freihandelsabkommen wurde eine bilaterale
Vereinbarung über Agrarrohstoffe getroffen. Enthalten sind auch
Bestimmungen über den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sowie
Entwicklungsklauseln für den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen
und das öffentliche Beschaffungswesen.

Die formelle Lancierung der Verhandlungen für ein umfassendes
Freihandelsabkommen mit Südkorea, die als Prozess bereits anlässlich
der Wirtschaftsmission von Bundesrat Joseph Deiss in Seoul im November
2003 eingeleitet wurden, erfolgt im Anschluss an Vorabklärungen, welche
die Vorteile der Handelsliberalisierung (Güter und Dienstleistungen)
und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung der
bilateralen Handelsbeziehungen aufgezeigt haben. Die koreanische
Delegation, die zur Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung nach Genf
reist, wird unter der Leitung des koreanischen Handelsministers
Hyon-chong Kim stehen. Nach dem Abkommen mit Singapur im Jahr 2002 ist
Südkorea der zweite Partner in Asien, mit dem die EFTA ein
Freihandelsabkommen aushandelt.

Die Medienvertreter sind eingeladen, der Unterzeichnung der Erklärung
zur Lancierung der Verhandlungen mit Südkorea am 16. Dezember 2004
zwischen 20.00 et 20.45 Uhr im Hôtel Président Wilson, Saal Appollon,
Genf, sowie an der Unterzeichnung des Abkommens mit Tunesien am 17.
Dezember 2004 zwischen 10.30 und 11.30 Uhr im EFTA-Gebäude, Genf,
beizuwohnen. Bundespräsident Joseph Deiss, die Minister aus Südkorea,
Tunesien, Norwegen, Island und Liechtenstein stehen nach den
Feierlichkeiten für Fragen zur Verfügung.

Herr Minister Christian Etter,
 Integrationsbüro EDA/EVD,
 Leiter Ressort EFTA,
 Tel. 031 324 08 62