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Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht

3003 Bern, 10. Dezember 2004

Medieninformation

Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht

Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die Militärdienstpflicht
(MDV) revidiert.

Mit der Verkleinerung der Armee und dem Anstieg von Einsätzen im
Assistenzdienst sowie der mehrheitlichen massiven Verjüngung der Armee
musste die Frage der Dispensation und Beurlaubung vom Assistenz- und vom
Aktivdienst grundsätzlich neu gestellt und beantwortet werden. Hierbei war
auch die geringere Wahrscheinlichkeit eines Aktivdienstes zu
berücksichtigen.

Der Bedarf für eine vorsorgliche Dispensation oder Beurlaubung vom
Assistenz- und vom Aktivdienst nach Artikel 145 des Militärgesetzes (MG; SR
510.10) ist aufgrund der massiven Verjüngung der Armee nur noch in
bescheidenem Umfang gegeben. Schon vor der Armeereform zeigte die Praxis
eine deutlich gesunkene Nachfrage. In den letzten Jahren wurden nur noch
wenige Dispensationen und keine Beurlaubungen verfügt. Die entsprechenden
Rechtsnormen sind an die neuen Verhältnisse angepasst worden und werden zur
Verminderung der Anzahl Rechtserlasse neu in der MDV integriert, statt in
einer eigenen Verordnung erlassen.

Bei der Anwendung der auf den 1. Januar 2004 in Kraft getretenen MDV haben
sich in der Praxis Auslegungs- und Vollzugsschwierigkeiten gezeigt, die
einer raschen Bereinigung bedurften, damit die MDV als Ganzes funktionieren
kann.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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