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Totalrevision der Verordnung über das militärische Kontrollwesen (VmK)

3003 Bern, 10. Dezember 2004

Medieninformation

Totalrevision der Verordnung über das militärische Kontrollwesen (VmK)

Der Bundesrat hat die Verordnung über das militärische Kontrollwesen (VmK)
total revidiert und verabschiedet. Die Verordnung, die auf den 1. Januar
2005 in Kraft tritt, ersetzt die bisherige Verordnung vom 7. Dezember 1998
über das militärische Kontrollwesen, welche aufgrund der Armeereform in
vielen Punkten nicht mehr mit der Armeeorganisation und der Aufgabenteilung
zwischen Bund und Kantonen übereinstimmte.

Die Hauptpunkte der neuen Verordnung sind die Anpassung an die neuen
Strukturen und Zuständigkeiten in Bezug auf Armee und Verteidigung XXI; die
Straffung des Textes und die Aufnahme von Normen aus anderen Erlassen, die
materiell in die VmK gehören; die Verankerung der Auswirkungen des neuen
Rekrutierungsverfahrens, das seit Anfang 2004 vollständig operationell ist;
die neue Aufgabenteilung zwischen den Militärbehörden des Bundes und der
Kantone im Bereich des militärischen Kontrollwesens; die Einführung der
neuen Informatikplattform im Personal-Informations-System der Armee
(PISA2000); der Verzicht auf die Führung des Dienstetats für Offiziere und
Fachoffiziere sowie der Verzicht auf die militärische Meldepflicht von
Wehrpflichtigen im Ausland.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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