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Bundespersonal erhält eine Zulage von 1,4 Prozent


MEDIENMITTEILUNG

Bundespersonal erhält eine Zulage von 1,4 Prozent

10. Dez 2004 (EFD) Das Bundespersonal erhält im März 2005 eine einmalige
unversicherte Zulage von 1,4 Prozent auf dem Bruttojahreslohn. Diese
generellen Lohnmassnahmen wurden am 6. Dezember 2004 zwischen den
Sozialpartnern der Bundesverwaltung unter Leitung von Bundesrat Hans-Rudolf
Merz ausgehandelt und heute durch den Bundesrat bestätigt.

Die Lohnmassnahmen gehen auf das am 17. August 2004 zwischen den
Sozialpartnern des Bundes geschnürte Gesamtpaket Lohnmassnahmen und
berufliche Vorsorge zurück. Die Zulage wird anstelle eines
Teuerungsausgleichs entrichtet. Nach der dringlichen Teilrevision des
Pensionskassengesetzes wird mit den Lohnmassnahmen 2005 nun ein weiteres
Element des Gesamtpakets umgesetzt.

Im Übrigen genehmigte der Bundesrat eine Verordnung als Rechtsgrundlage für
die Entrichtung von einmaligen unversicherten Zulagen, welche an Stelle
eines rentenbildenden Teuerungsausgleichs in den Jahren 2005 und 2006
jeweils im März ausbezahlt werden.

Auskunft für Medienschaffende:
Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 52
Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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