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Zuständigkeit für die Jugendförderung liegt neu ab 1. Januar 2005 im Bundesamt für Sozialversicherung

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 10.Dezember 2004

Zuständigkeit für die Jugendförderung liegt neu ab 1. Januar 2005 im
Bundesamt für Sozialversicherung

Der Dienst für Jugendfragen und das Sekretariat der Eidgenössischen
Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) werden auf den 1. Januar 2005
vom Bundesamt für Kultur (BAK) ins Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
transferiert. Damit soll aus der im BSV angesiedelten Zentralstelle für
Familienfragen ein Kompetenzzentrum für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik
entstehen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen angepasst.

Innerhalb des EDI sind heute die Zuständigkeiten für kinder-, jugend- und
familienpolitische Themen auf mehrere Ämter verteilt. Mit der Bündelung der
Zustän­digkeiten sollen nun die Koordination ver­bessert, die
admi­nistrativen Abläufe optimiert sowie die Ansprechbarkeit gegen aussen
verbessert werden.

Die Erweiterung des Aufgabengebietes der Zentralstelle für Familienfragen um
die Jugendpolitik ermöglicht auch eine bessere Abstimmung der kinder-,
jugend- und familienpolitischen Bereiche sowie mit den Kantonen und den NGO.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Tel 031 / 322 91 47

Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für Familienfragen

Bundesamt für Sozialversicherung

Die Zentralstelle für Familienfragen im BSV ist zuständig für die
Familienpolitik (Familienzulagen, Finanzhilfen für familienergänzende
Kinderbetreuung, Familienberichterstattung, Sekretariat der Eidg.
Koordinationskommission für Familienfragen usw.) sowie schon bisher für die
Kinderpolitik in den Bereichen Prävention und Kinderrechte.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter
www.bsv.admin.ch