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Konzession für Radio ERF

Medienmitteilung

Bundesrat bewilligt religiöses Radioprogramm

Konzession für Radio ERF

Der Bundesrat hat dem religiösen Sender Radio ERF eine Programmkonzession
erteilt. Konzessionärin ist der Verein ERF Schweiz aus Pfäffikon/ZH, der
sowohl in landeskirchlichen als auch in evangelisch-freikirchlichen Kreisen
abgestützt ist. Der Sendebetrieb wird in erster Linie über Spenden
finanziert. Die Konzession dauert bis zum 30. November 2014.

Der ERF Schweiz hatte bereits von 1998 bis 2002 mit einer eigenen
Radiokonzession ein Programmfenster auf dem Kanal von Radio Eviva
ausgestrahlt. Er veranstaltet zudem mit der Partnerin Alphavision AG das
TV-Programm "Fenster zum Sonntag", das jeweils am Wochenende auf SF 2
ausgestrahlt wird. Beiträge des ERF Schweiz werden bereits heute regelmässig
in den Programmen von schweizerischen Lokalradios und internationaler
Radiostationen verbreitet.

Das christlich-religiös geprägte Programm wird vorderhand über Kabel und
Internet verbreitet werden. Die Aufnahme des Sendebetriebes ist für die
zweite Hälfte 2005 vorgesehen. Der Bundesrat hat das Begehren des ERF
Schweiz auf Programmverbreitung über UKW abgelehnt: Die Zuteilung von
UKW-Frequenzen für einen sprachregionalen oder nationalen Veranstalter ist
weder rechtlich noch frequenztechnisch möglich.

Bern, 10. Dezember 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Alfons Birrer, BAKOM, 032 327 55 53