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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Treffen von BR Blocher mit Strafanstaltsdirektoren

Treffen von Bundesrat Christoph Blocher mit Strafanstaltsdirektoren

Bern, 08.12. 2004. Bundesrat Christoph Blocher hat kürzlich die
Direktorinnen und Direktoren von geschlossenen Gefängnissen der Schweiz auf
deren Wunsch hin getroffen. Diese äusserten sich besorgt über die aktuelle
Situation in den Gefängnissen und warnten insbesondere vor den Folgen der
Änderungen des Strafgesetzbuches. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des
Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat den Verantwortlichen
zugesichert, dass ihre Anliegen entweder bei der Ausführungsverordnung zum
neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches berücksichtigt werden oder
durch die Gesetzgebung.

Am Treffen mit Bundesrat Blocher nahmen die Direktorinnen und Direktoren der
geschlossenen Gefängnisse, sowie je ein Direktor einer halboffenen Anstalt
und eines Massnahmenzentrums (unter anderem mit Verwahrungsvollzug) teil.
Sie hatten diese Unterredung verlangt, weil sie besorgt sind über die
Situation in den geschlossenen Gefängnissen der Schweiz und insbesondere
über die Entwicklung, die bevorsteht, wenn der allgemeine Teil des
Strafgesetzbuches in Jahr 2006 in Kraft tritt.

Bundesrat Blocher nimmt die Sorgen Ernst und hat zugesichert, dass er sich
einsetzen wird, dass im Bereiche der Ausführungsverordnung des
Strafgesetzbuches eine Regelung für die anstehenden Probleme gefunden wird.

Grosse Probleme bereitet der hohe Ausländeranteil. In geschlossenen
Strafanstalten sind bis zu 80 Prozent der Insassen Ausländer. Einer der
Direktoren schilderte die Situation folgendermassen: von 180 Insassen sind
90 Prozent Ausländer. Sie stammen aus 62 Nationen. Ungefähr 20 Prozent sind
Analphabeten.

Die Direktoren beklagen vor diesem Hintergrund insbesondere die völlig
ungenügenden Urlaubsregelungen im neuen Strafgesetzbuch. Häftlinge, gegen
die eine Aus- oder Wegweisungsverfügung vorliegt, sowie Kriminaltouristen
und abgewiesene Asylbewerber sollen keinen Rechtsanspruch auf Hafturlaub
haben. Auch ein Anspruch dieser Häftlinge auf das Arbeits- und Wohnexternat
sei verfehlt. Denn Massnahmen, die eine schrittweise Wiedereingliederung in
die Gesellschaft zum Ziel haben, sollen nicht auf Häftlinge angewendet
werden, die nach der Strafverbüssung die Schweiz verlassen müssen.

Die Gefängnisbehörden beklagen, dass die Landesverweisung als Nebenstrafe
wegfällt und nur noch durch die Ausländerbehörde verfügt werden soll.
Schliesslich betrachten sie den Sanktionskatalog als ungenügend, weil
namentlich die Busse als Disziplinarsanktion nicht vorgesehen wurde.

Weitere Auskünfte:

Heinz Sutter, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 04