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Ernennung eines neuen Chefs der Schweizerischen Delegation in der Neutralen Waffenstillstands-Überwachungskommission in Korea

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN
Information

Bern, 8. Dezember 2004

Pressemitteilung

Ernennung eines neuen Chefs der Schweizerischen Delegation in der Neutralen
Waffenstillstands-Überwachungskommission in Korea

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat Herrn
Gerhard BRÜGGER, zuletzt Chef der Personalfinanz und -administration der
Direktion für Ressourcen und Aussennetz des Eidgenössischen Departementes
für auswärtige Angelegenheiten (EDA), zum neuen Chef der Schweizerischen
Delegation in der Neutralen Waffenstillstands-Überwachungskommission in
Korea ernannt. Er hat sein Amt als Nachfolger von Herrn Adrien Evéquoz
Anfang Dezember 2004 angetreten. Während seiner Tätigkeit in Panmunjom wird
Gerhard Brügger den Grad eines Generalmajors bekleiden.

Gerhard BRÜGGER wurde 1953 in Bern BE geboren und ist in Frutigen BE
heimatberechtigt. Er trat 1984 in den Dienst des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten und wurde sukzessive -
unterbrochen von Einsätzen an der Zentrale und einem Einsatz als
Militärbeobachter für die UNO im ehemaligen Jugoslawien - in Marseille,
Djeddah, Amman (temporär) und London eingesetzt. Seit 1999 war er in Bern
tätig, wo er seit 2001 die Leitung der Personalfinanz und
-administration der Direktion für Ressourcen und Aussennetz DRA ausübte.

Die Schweizerische Delegation in Panmunjom bildet zusammen mit Delegationen
aus Schweden und Polen die Neutrale Überwachungskommission, deren Einsatz
auf einem UNO-Mandat beruht. Ihre Aufgabe besteht in der Überwachung der
Einhaltung der 1953 vereinbarten Waffenstillstandsbestimmungen. Der
Bundesrat hat diesem Mandat 1953 - im Sinne der schweizerischen Politik der
Guten Dienste - zugestimmt. Das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten und das Eidgenössische Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport teilen sich in die mit dem Mandat verbundenen
Aufgaben. Das Zusammenwirken der beiden Departemente zugunsten
friedenserhaltender Aktionen hat sich seit Jahren bewährt.