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Urteil im Fall «SonntagsBlick»

Militärjustiz 3003 Bern, 06.12.2004

Chef Medien und Information

P r e s s e m i t t e i l u n g

Urteil im Fall «SonntagsBlick»

Wegen Verletzung militärischer Geheimnisse wurde der angeklagte Redaktor des
«Sonntags-Blick» zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 10 Tagen verurteilt.

Das Militärgericht 6 hat den angeklagten Redaktor des «SonntagsBlick» wegen
Verletzung militäri-scher Geheimnisse zu einer bedingten Gefängnisstrafe von
10 Tagen verurteilt.

Die Anklage beschuldigte den Journalisten, militärische Geheimnisse
veröffentlicht zu haben. Sie legte ihm zur Last, im «SonntagsBlicks» Bilder
und Informationen über eine unterirdische Anlage der
Luftwaffe bei Buochs veröffentlicht zu haben. Diese Anlage ist
klassifiziert, weshalb sie der militäri-schen Geheimhaltung unterliegt.

Sowohl der verurteilte Journalist als auch der Auditor haben gegen das
Urteil appelliert. Der Fall wird somit vom Militärappellationsgericht 2 neu
zu beurteilen sein.

Militärjustiz
Chef Medien und Information