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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kostendeckende Einbürgerungsgebühren


Bern, 06.12.2004. Die Gebühren für die Einbürgerung sollen den tatsächlichen
Kosten entsprechen, welche den Behörden bei der Behandlung der Gesuche
entstehen. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die entsprechende Änderung
des Bürgerrechtsgesetzes betreffend "Bürgerrechtserwerb von Personen
schweizerischer Herkunft und Gebühren" auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu
setzen.

Die Gesetzesänderung sieht insbesondere vor, dass Kantone und Gemeinden für
Einbürgerungen nur noch Gebühren erheben dürfen, welche die Verfahrenskosten
decken. Damit sind künftig Einbürgerungsgebühren von mehreren tausend
Franken nicht mehr zulässig. Zusätzlich wird der Bürgerrechtserwerb für
Personen mit schweizerischer Herkunft erleichtert, zum Beispiel
ausserehelich geborene Kinder von Schweizer Vätern.

Die am 3. Oktober 2003 von der Bundesversammlung beschlossene
Gesetzesrevision ist nicht mit einem Referendum bekämpft worden. Deshalb war
sie auch nicht Gegenstand der Abstimmung über die von Volk und Ständen
abgelehnte erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer vom
26. September 2004.

Inkrafttreten auf den 1. Januar 2006

Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auf den 1. Januar
2006 beschlossen. Somit steht den Kantonen und Gemeinden genügend Zeit zur
Verfügung, um ihre Gesetze anzupassen.

Weitere Auskünfte:

Mario Tuor, Informationsbeauftragter Bundesamt für Zuwanderung, Integration
und Auswanderung (IMES), 031 324 31 50