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Keine Strafverfolgung gegen den Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik


Keine Strafverfolgung gegen den Direktor des Bundesamtes für Bauten und
Logistik

Bern, 03.12.2004. Die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen Nötigung,
ungetreuer Amtsführung und Amtsmissbrauch gegen Gustave Marchand, Direktor
des Bundesamtes für Bauten und Logistik, sowie zwei seiner Mitarbeitenden
ist verweigert worden. Das EJPD kommt zum Schluss, dass die Ermittlungen der
Bundesanwaltschaft keine hinreichenden Anhaltspunkte ergaben, welche die
vorgeworfenen Straftatbestände als erfüllt erscheinen lassen.

Aufgrund von Strafanzeigen ehemaliger Mitarbeitender hat die
Bundesanwaltschaft zu den erhobenen Vorwürfen der Nötigung, der ungetreuen
Amtsführung und des Amtsmissbrauchs ein gerichtspolizeiliches
Ermittlungsverfahren durchgeführt. Nach Prüfung der hieraus ergangenen
Beweismittel kommt Bundesrat Christoph Blocher in seinem Entscheid zum
Schluss, dass keine hinreichenden Beweismittel bestünden, welche diese
Vorwürfe in irgendeiner Form erhärten. Er folgt damit dem Antrag der
Bundesanwaltschaft auf Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht.

Dieser Entscheid ist allerdings noch nicht als definitiv zu betrachten, da
gegen die Ermächtigungsverweigerung die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das
Bundesgericht zulässig ist.

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Mediensprecher EJPD, 079 206 20 72