Verordnung über die Armeeorganisation (VOA) revidiert
3003 Bern, 3. Dezember 2004
Medieninformation
Verordnung über die Armeeorganisation (VOA) revidiert
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Revision der Verordnung über die
Armeeorganisation (VOA) verabschiedet. Die Detailorganisation der Armee muss
laufend, d.h. jährlich an veränderte Verhältnisse angepasst werden.
Gegenstand der Revision bildet schwergewichtig der Anhang zur VOA; bei den
Änderungen geht es um Detailkorrekturen der Armeeorganisation zur
Optimierung der Armee XXI.
Daneben gibt es zwei kleinere Änderungen im Verordnungstext:
. In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b werden bisher irrtümlich auch die
Zugeteilten nach Artikel 6 des Militärgesetzes als nicht in Formationen
Eingeteilte genannt. Zugeteilte sind aber definitionsgemäss und im Gegensatz
zu den Zugewiesenen in einen Sollbestandesplatz der Armee und damit in eine
Formation eingeteilt.
. Die Militärische Sicherheit wurde entgegen ersten Absichten nicht als
Lehrverband konzipiert. Damit verbleibt sie ein Grosser Verband, was in
Artikel 4 Absatz 3 entsprechend ergänzt werden muss.
EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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