Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

StromVG: Versorgungssicherheit und behutsame Marktöffnung

MEDIENMITTEILUNG

StromVG: Versorgungssicherheit und behutsame Marktöffnung

Die Stromdrehscheibe Schweiz soll zuerst gesichert und anschliessend der
inländische Strommarkt schrittweise geöffnet werden. Der Bundesrat hat heute
die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) sowie zum Gesetz
über die Stromversorgung (StromVG) verabschiedet. Das EleG soll im Parlament
vorgezogen behandelt werden, damit der grenzüberschreitende Stromhandel
schnell geregelt werden kann. Mit einem flexiblen zweistufigen Vorgehen bei
der Strommarktöffnung trägt der Bundesrat der Referendumsabstimmung zum
Elektrizitätsmarktgesetz Rechnung. Zur Förderung der Wasserkraft und der
neuen erneuerbaren Energien schlägt er erstmals energiepolitische
Zielvorgaben und ein konkretes Vorgehen vor.

Mehr als 200 Stellungnahmen gingen im Rahmen der Vernehmlassung eingegangen.
Die überwiegende Mehrheit begrüsst die Schaffung stabiler Rahmenbedingungen
für eine sichere, nachhaltige Stromversorgung und für eine geordnete
Strommarktöffnung. Die Vernehmlassungsvorlage stützte sich auf die Arbeiten
der Experten-Kommission Schaer, welche die Versorgungssicherheit und die
Aufrechterhaltung des Service Public ins Zentrum stellte. Sie schlug eine
Lösung vor, die in einer ersten Stufe den Markt nur für Konsumenten mit
einem Verbrauch von mehr 100.000 Kilowattstunden öffnen wollte. Die von der
Expertenkommission gefundene Lösung wurde von Kantonen, Städten, Gemeinden,
Strombranche, Industrie, Gewerbe, Gewerkschaften und
Konsumentenorganisationen grossmehrheitlich akzeptiert.

Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG)

Die Revision des EleG schafft eine Übergangslösung für eine rasche Regelung
des grenzüberschreitenden Stromhandels. Ziel ist, die Stromversorgung und
die Stromdrehscheibe Schweiz in Europa zu sichern. Die neuen gesetzlichen
Regelungen sind weitgehend in Übereinstimmung mit den in der EU am 1. Juli
2004 in Kraft getretenen Vorschriften und sehen einen unabhängigen
Übertragungsnetzbetreiber, eine Elektrizitätskommission als
Regulierungsbehörde sowie den Zugang zum Übertragungsnetz und die Handhabung
von Netzengpässen vor.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Revision des EleG vorgezogen zu
behandeln, um die Übergangslösung so rasch als möglich umzusetzen. Dieser
Vorschlag fand auch in der Vernehmlassung eine breite Unterstützung.
Gleichzeitig möchte der Bundesrat eine entsprechende Vereinbarung zwischen
der Schweiz und der EU aushandeln, in welcher die in der Schweiz geltende
Rechtsgrundlage als EU-kompatibel anerkannt wird.

Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG)

Im Zentrum des neuen Gesetzes stehen die Versorgungssicherheit und der
Service Public. Kantone und Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhalten
klare Vorgaben und können notfalls bei der Umsetzung auf die Unterstützung
des Bundes zählen. Das StromVG hält der Bundesrat an einer schrittweisen
Öffnung des Strommarktes fest. Mit einem gemässigten Liberalisierungstempo,
das heisst mit einer Öffnung in zwei Stufen trägt er der
Referendumsabstimmung zum Elektrizitätsmarktgesetzes Rechnung. Mit diesem
Vorgehen können die in der ersten Stufe gemachten Erfahrungen bei der
vollständigen Öffnung genutzt werden.

In Abweichung zum Vernehmlassungsentwurf können in einem ersten Schritt alle
Industrie- und Gewerbekunden ihren Lieferanten frei wählen. Fünf Jahre nach
Inkrafttreten des StromVG erfolgt der zweite Öffnungsschritt durch einen
Beschluss der Bundesversammlung, der dem fakultativen Referendum unterliegt.
Ab dann sollen alle Endverbraucher, also auch die Haushalte, freie
Lieferantenwahl haben. Dank dem vorgesehenen WAS-Modell (Wahlmodell
Abgesicherte Stromversorgung) können die Haushalte aber auch bei ihrem
bisherigen kommunalen Versorgungsunternehmen bleiben, das ihnen eine
abgesicherte Stromversorgung anbieten muss.

Erneuerbare Energien

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft energiepolitische Zielvorgaben zur
Erhaltung der Stromerzeugung aus Wasserkraft und zur Verstärkung der
Stromproduktion aus anderen erneuerbaren Energien vor. Die Ziele sollen
primär mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft umgesetzt werden. Der
Bundesrat setzt weitergehende Schritte in Kraft, falls die Ziele
mittelfristig nicht erreicht werden. Dazu gehören unter anderem eine
Quotenregelung oder eine höhere Einspeisevergütung zur Förderung der
erneuerbaren Energien.

Parallel zur Botschaft erarbeitete eine von der Kommission für Umwelt,
Raumplanung und Energie des Nationalrats eingesetzte Subkommission eigene
Eckwerte für einen Gesetzesentwurf. Der Bundesrat hat diese Vorschläge zur
Kenntnis genommen und viele davon in die Botschaft und den Gesetzesentwurf
zum StromVG einfliessen lassen.

Bern, 3. Dezember 2004

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Auskünfte:
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75 / 079 763 86
11
Walter Steinmann, Direktor Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 01