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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Das Wachstumspaket des Bundesrates auf Kurs

Das Wachstumspaket des Bundesrates auf Kurs

Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 vom Bericht der
Interdepartementalen Arbeitsgruppe Wachstum zum Stand der Umsetzung des
Wachstumspakets Kenntnis genommen: 2004 konnten sechs wichtige
Massnahmen dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zwei
weitere Massnahmen sind noch hängig.

Das vom Bundesrat beschlossene Wachstumspaket enthält eine Reihe von
konkreten Massnahmen, dank welchen sich das Wirtschaftswachstum der
Schweiz erhöhen sollte. Der Bericht betont die Wichtigkeit einer
rechtzeitigen und mit der Zielsetzung des Wachstums konformen Umsetzung
der Massnahmen im Laufe der jetzigen Legislatur. Der Bericht verweist
auf  die nachteiligen, langfristigen Folgen eines schwachen Wachstums
angesichts einer alternden Gesellschaft.

Die Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) beschreibt zunächst
eingehend die 17 Massnahmen, bevor sie ihrem Mandat gemäss den Stand
der Umsetzung betrachtet. Sie stellt mit Befriedigung fest, dass quasi
alle Massnahmen in die richtige Richtung weisen und termingerecht
umgesetzt werden können. Im Jahr 2004 konnten namentlich die folgenden
Vorhaben verwirklicht werden:

Botschaft über die Revision des Binnenmarktgesetzes
Botschaften über die Revision des Krankenversicherungsgesetzes
Botschaft zum Stromversorgungsgesetz
Verhandlungen und Botschaft über die Ausweitung der
Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedländer
Entlastungsprogramm 2004
Botschaften über die Entschädigungen an die Mitglieder der obersten
Leitungsorgane und zur Neuregelung des Revisionsrechts

Die zwei Ausnahmen betreffen die 5. IVG-Revision, die eine leichte
Verzögerung um drei Monate erfahren hat, und vor allem die
Unternehmenssteuerreform II. Diese weist nach einer kontrovers
ausgegangenen Vernehmlassung eine Verzögerung von sechs Monaten auf.
Gemäss der IDA Wachstum sollten die Arbeiten an dieser Massnahme so
schnell als möglich fortgesetzt werden, ohne die ursprünglichen
Zielsetzungen aus den Augen zu verliefen, nämlich die Verringerung der
wirtschaftlichen Doppelbesteuerung verbunden mit fiskalischer
Neutralität hinsichtlich Rechts- und Finanzierungsform des
Unternehmens.

Aymo Brunetti,
 seco,
 Leiter Direktion für Wirtschaftspolitik,
 Tel. 031 322 21 40 und

 Marc Surchat,
 seco,
 Ressort Wachstum und Wettbewerbspolitik,
 Tel. 031 322 21 32