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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Verträge der Kantone unter sich und mit dem Ausland

Der Bundesrat will die Regelung für Verträge, welche Kantone unter sich oder mit dem Ausland abschliessen, verbessern und an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anpassen. Er hat daher zu Handen des Parlaments eine Botschaft zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes verabschiedet.

Die Vorlage trägt unter anderem dem Anliegen der Kantone Rechnung, die Informationspflicht gegenüber dem Bund einzuschränken. Auch wird die Stellung der an den Verträgen nicht beteiligten Kantone im Verfahren geklärt. Schliesslich werden neu die Grundzüge des parlamentarischen Verfahrens im Falle einer Einsprache durch den Bundesrat oder einen nicht beteiligten Kanton geregelt.

Im Vernehmlassungsverfahren fand die Vorlage insgesamt eine gute Aufnahme. Die Bemerkungen der Kantone zum Verfahren konnten in der Botschaft weitgehend berücksichtigt werden.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Bern, 3. Dezember 2004

Für Rückfragen:

Thomas Sägesser, Leiter Sektion Recht

Tel. 031 / 322 41 51 thomas.saegesser@bk.admin.ch

Patrick Mägli, Sektion Recht

Tel. 031 / 323 13 49 patrick.maegli@bk.admin.ch