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Bundesrat verabschiedet Gesetz über die universitären Medizinalberufe

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 3.12.2004

Bundesrat verabschiedet Gesetz über die universitären Medizinalberufe

Die Aus- und Weiterbildung sowie die selbständige Berufsausübung der Ärzte,
Zahnärzte, Apotheker, Chiropraktoren und Tierärzte sollen auf eine neue
gesetzliche Basis gestellt werden. Die laufend steigenden
wissenschaftlich-technologischen Anforderungen und die veränderten
Erwartungen und Bedürfnisse der Bevölkerung können mit dem alten
Bundesgesetz aus dem Jahre 1877 nicht mehr zufriedenstellend erfüllt werden.
Deshalb hat der Bundesrat m Freitag, 3. Dezemberdie Botschaft und den
Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe
gutgeheissen und an das Parlament überwiesen.

Zentrales Anliegen des Gesetzesentwurfes ist die Erhaltung und Förderung
einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung durch optimale Aus-
und Weiterbildung der universitären Medizinalberufe. Gleichzeitig soll die
interkantonale und internationale Freizügigkeit der universitären
Medizinalberufe gewährleistet werden.

Statt der traditionellen Prüfungsfächer definiert der Gesetzesentwurf Aus-
und Weiterbildungsziele in Form von Kenntnissen, Fähigkeiten und
Verhaltensweisen, welche die Absolventinnen und Absolventen für die
Berufsausübung erreichen müssen. Besonderer Wert wird auch auf die
Entwicklung einer ganzheitlichen Sichtweise des Menschen und einer
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des
Gesundheitswesens gelegt. Angesichts der rasanten Entwicklung in der Medizin
erhalten die individuelle Lernbereitschaft und das lebenslange Lernen einen
hohen Stellenwert.

Die Bildungsstätten können ihre Aus- und Weiterbildungsgänge freier
gestalten. Die Inhalte der verschiedenen aufeinander folgenden
Bildungsetappen müssen künftig aber besser aufeinander abgestimmt und
praxisrelevant sein. Die eidgenössischen Zwischenprüfungen werden
abgeschafft und durch eine universitäre Prüfung ersetzt. Nur die
eidgenössische Schlussprüfung bleibt. Die neue Freiheit der Bildungsstätten
erfordert allerdings eine zuverlässige Erfolgskontrolle. Um die Erreichung
der gesetzlichen Zielvorgaben zu prüfen, müssen sich in Zukunft einerseits
die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsgänge einer eidg.
Schlussprüfung unterziehen, anderseits haben die Bildungsanbieter ihre Aus-
und Weiterbildungsgänge akkreditieren zu lassen.

Das Gesetz sieht eine einheitliche Regelung für die selbstständige
Berufsausübung vor, indem Voraussetzungen für die Zulassung, die
Berufspflichten (darunter die Fortbildungspflicht) und Disziplinarmassnahmen
definiert werden. Für selbstständig Tätige in Humanmedizin und Chiropraktik
ist ein eidgenössischer Weiterbildungstitel obligatorisch. Die Daten der
kantonalen Berufsausübungsbewilligungen und der Trägerinnen und Träger
eidgenössischer Titel sollen in ein gesamtschweizerisches Register überführt
und - sofern es sich nicht um besonders schützenswerte Personendaten
handelt - allen Interessierten zugänglich gemacht werden. Die Kantone sind
weiterhin für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung zuständig.

Das neue Gesetz entspricht einem dringenden Bedürfnis und erlaubt eine
gesetzliche Verankerung der bereits eingeleiteten Massnahmen zur
Modernisierung und Verbesserung der beruflichen Bildung.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Catherine Gasser, Gesundheitspolitik,
Tel. 031 322 95 05

http://www.bag.admin.ch/berufe/projektmed/gesetz/d/index.htm