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Verordnungsänderungen in der Krankenversicherung

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 3. Dezember 2004

Verordnungsänderungen in der Krankenversicherung

Der Bundesrat hat die Änderung von zwei Verordnungen in der
Krankenversicherung beschlossen. Im Vordergrund steht die
Versicherungspflicht für Kurzaufenthalter.

Die Anpassungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und in
der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
betreffen vor allem technische und verfahrensrechtliche Detailkorrekturen.
Diese sind unabhängig von den laufenden Revisionen des
Krankenversicherungsgesetzes zur Optimierung des geltenden Systems
vorzunehmen. Neu wurden Fragen der Versicherungspflicht und der
Kostenbeteiligung für Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter aus dem
EU-/EFTA-Raum präzisiert. Vor allem musste der Beginn und das Ende der
Versicherungspflicht festgelegt werden.

Weitere Änderungen betreffen den Rechtsweg bei Entscheiden der Gemeinsamen
Einrichtung. Zudem wurden die Zulassungsvoraussetzungen für
Leistungserbringer -insbesondere Anpassungen an das Berufsbildungsgesetz -
neu geregelt.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Leiter Direktionsbereich Kranken- und
Unfallversicherung, Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05

Verordnung über die Krankenversicherung/Verordnung über den Risikoausgleich
in der Krankenversicherung: www.bag.admin.ch/kv/gesetze/d/index.html