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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 03.12.04. In Beantwortung des Postulats (03.3423) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat der Bundesrat einen neuen Bericht zur Frage der Erschöpfung im Patentrecht verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass es zum heutigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist, in Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) über die Anwendung der bilateralen regionalen Erschöpfung im Patentrecht einzutreten. Der Bundesrat empfiehlt, im Patentrecht die nationale Erschöpfung beizubehalten und gleichzeitig die Frage des Mehrfachschutzes im Bundesgesetz über die Erfindungspatente, das gegenwärtig revidiert wird, zu regeln.

 

Die WAK-N hatte den Bundesrat beauftragt, nach Abschluss der bilateralen Verhandlungen II die Aufnahme von Verhandlungen im Rahmen des existierenden Freihandelsabkommens EU-Schweiz zu prüfen, mit dem Ziel, die gegenseitige regionale Erschöpfung für patentierte Produkte einzuführen. Ausserdem war die Zweckmässigkeit von Verhandlungen im Bereich der administrierten Preise von Pharmaprodukten zu prüfen. Im Bericht werden gleichzeitig zwei weitere Postulate zum selben Thema (Postulat Strahm 04.3164 und Postulat Sommaruga 04.3197 vom 19. März 2004) beantwortet.

Der Übergang von der nationalen zur regionalen Erschöpfung im Patentrecht mit der EU hätte in wirtschaftlicher Hinsicht zwar positive, jedoch begrenzte Wirkung. Basierend auf eine volkswirtschaftliche Studie aus dem Jahr 2002 würde der Systemwechsel maximal eine Zunahme des Bruttoinlandproduktes von 0,0 auf 0,1%, bewirken, was dem Übergang zur internationalen Erschöpfung entspräche. Da die regionale Erschöpfung sich auf die EU-Mitglieder beschränkt, würde die positive Wirkung wohl geringer ausfallen.

Im Falle von Verhandlungen mit der EU über eine Ausdehnung der regionalen Erschöpfung der Patente auf die Schweiz, stünde im Marken- und Urheberrecht der Übergang von der heute geltenden internationalen zur regionalen Erschöpfung zur Diskussion, was für die Konsumentinnen und Konsumenten ein Rückschritt bedeuten würde. Ausserdem wäre der Acquis communautaire im Immaterialgüterrecht und anderen horizontalen Politikbereichen zu übernehmen. Dies würde grundsätzliche institutionelle Fragen aufwerfen, insbesondere jene nach der Gerichtszuständigkeit.

Die Möglichkeit der nach Produkten unterschiedlichen Regelung der Erschöpfung (z.B. Parallelimporte von patentierten Haushaltgeräten zulassen, aber Parallelimporte von patentierten Arzneimitteln verbieten) ist in den Augen des Bundesrates keine gangbare Lösung.

Der Bundesrat empfiehlt deshalb, die nationale Erschöpfung der Patente beizubehalten und gleichzeitig die Frage des Mehrfachschutzes im Bundesgesetz über die Erfindungspatente, das gegenwärtig revidiert wird, zu regeln. Damit können Missbräuche im Patentbereich bekämpft und die internationale Erschöpfung im Marken- und Urheberrecht beibehalten werden.

 

 

Weitere Auskünfte:

Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,

Tel. 031 322 48 02

Daniel Kraus, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Tel. 031 322 48 58