Die WAK-N hatte den Bundesrat
beauftragt, nach Abschluss der bilateralen Verhandlungen II die Aufnahme von
Verhandlungen im Rahmen des existierenden Freihandelsabkommens EU-Schweiz zu
prüfen, mit dem Ziel, die gegenseitige regionale Erschöpfung für patentierte
Produkte einzuführen. Ausserdem war die Zweckmässigkeit von Verhandlungen im
Bereich der administrierten Preise von Pharmaprodukten zu prüfen. Im Bericht
werden gleichzeitig zwei weitere Postulate zum selben Thema (Postulat Strahm
04.3164 und Postulat Sommaruga 04.3197 vom 19. März 2004)
beantwortet.
Der Übergang von der nationalen
zur regionalen Erschöpfung im Patentrecht mit der EU hätte in wirtschaftlicher
Hinsicht zwar positive, jedoch begrenzte Wirkung. Basierend auf eine
volkswirtschaftliche Studie aus dem Jahr 2002 würde der Systemwechsel maximal
eine Zunahme des Bruttoinlandproduktes von 0,0 auf 0,1%, bewirken, was dem
Übergang zur internationalen Erschöpfung entspräche. Da die regionale
Erschöpfung sich auf die EU-Mitglieder beschränkt, würde die positive Wirkung
wohl geringer ausfallen.
Im Falle von Verhandlungen mit der
EU über eine Ausdehnung der regionalen Erschöpfung der Patente auf die Schweiz,
stünde im Marken- und Urheberrecht der Übergang von der heute geltenden
internationalen zur regionalen Erschöpfung zur Diskussion, was für die
Konsumentinnen und Konsumenten ein Rückschritt bedeuten würde. Ausserdem wäre
der Acquis communautaire im Immaterialgüterrecht und anderen horizontalen
Politikbereichen zu übernehmen. Dies würde grundsätzliche institutionelle Fragen
aufwerfen, insbesondere jene nach der Gerichtszuständigkeit.
Die Möglichkeit der nach Produkten
unterschiedlichen Regelung der Erschöpfung (z.B. Parallelimporte von
patentierten Haushaltgeräten zulassen, aber Parallelimporte von patentierten
Arzneimitteln verbieten) ist in den Augen des Bundesrates keine gangbare
Lösung.
Der
Bundesrat empfiehlt deshalb, die nationale Erschöpfung der Patente beizubehalten
und gleichzeitig die Frage des Mehrfachschutzes im Bundesgesetz über die
Erfindungspatente, das gegenwärtig revidiert wird, zu regeln. Damit können
Missbräuche im Patentbereich bekämpft und die internationale Erschöpfung im
Marken- und Urheberrecht beibehalten werden.
Weitere Auskünfte:
Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,
Tel. 031 322 48
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Daniel Kraus, Eidgenössisches
Institut für Geistiges Eigentum, Tel. 031 322 48
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