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Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes - Bericht ueber die Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen


MEDIENMITTEILUNG

Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes - Bericht über
die Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen

03. Dez 2004 (EFD) In der Vernehmlassung ist der Expertenentwurf auf
positives Echo gestossen und die Stossrichtung der Vorlage wurde
explizit begrüsst. Der Bundesrat hat heute vom Bericht über die
Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis genommen und ihn zur Publikation
frei gegeben. Er hat das EFD beauftragt, im 3. Quartal 2005 unter dem
Titel "Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen" Gesetzesentwurf
und Botschaft zu unterbreiten.

Der vom EFD in der ersten Jahreshälfte in die Vernehmlassung geschickte
Expertenbericht zur Revision des Anlagefondsgesetzes ist bei den 76
Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich auf positives Echo gestossen.
Die Revision wird einhellig begrüsst, auch wenn in der Detailausführung
zahlreiche Änderungsanträge gestellt wurden. Begrüsst wurden
insbesondere die Ausgestaltung des Entwurfs nach dem Grundsatz "same
business, same rules", die Zulassung neuer Rechtsformen, die Schaffung
je nach Schutzbedürfnis abgestufter Anlegerkategorien und die
Wiederherstellung der EU-Kompatibilität. Die zeitliche Dringlichkeit der
Vorlage wurde hervorgehoben. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die
eingeschlagene Stossrichtung nur bei entsprechender Ausgestaltung des
steuerlichen Umfeldes die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz fördere.

So sehr die Unterstellung der körperschaftlich organisierten Formen der
kollektiven Kapitalanlage und die Zulassung neuer Formen auch begrüsst
wurden, hat die Vernehmlassung auch klar gezeigt, dass gerade der
rechtlichen Umsetzung dieser Anliegen im Botschaftsprojekt besonderes
Augenmerk geschenkt werden muss. Es wird eine der Hauptherausforderungen
der weiteren Arbeiten sein, diesen Bereich möglichst nahtlos ins
schweizerische Fonds- und Gesellschaftsrecht zu integrieren.

Nachdem der Bundesrat am 25. August 2004 beschlossen hat, durch eine
neue Expertenkommission u. a. zur Aufsicht und zur Rechtsform von
Institutionen der beruflichen Vorsorge Vernehmlassungsvorlagen
ausarbeiten zu lassen, verzichtet er im Rahmen des vorliegenden Projekts
darauf, die Anlagestiftungen dem Gesetz zu unterstellen.

Die Strafbestimmungen wurden in der Vernehmlassung nur vereinzelt
kritisiert. Nachdem die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission
Zimmerli im August 2004 ihren Bericht über die Sanktionen im
Finanzmarktrecht vorgelegt hat, besteht eine Diskussionsgrundlage dafür,
wie künftig eine gestraffte und harmonisierte Sanktionenordnung im
gesamten Finanzmarktbereich aussehen soll. Der Bundesrat hat daher
beschlossen, die strafrechtlichen Bestimmungen auf die Vorschläge der
Expertenkommission Zimmerli abzustimmen.

Die dem Gesetz unterstellten Formen der kollektiven Kapitalanlage sollen
transparent besteuert werden, was als eine wesentliche Voraussetzung für
das Gelingen der Vorlage erachtet wird. Ausgenommen davon sind die
Investmentgesellschaften (SICAF), deren Besteuerung weiterhin als
Aktiengesellschaft erfolgt. Damit können die in der Vernehmlassung
beanstandeten Steuerausfälle auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im
mehrstelligen Millionenbereich verhindert werden. Gleichzeitig wird
damit sichergestellt, dass die bisherigen steuerlichen Vorteile von
Investmentgesellschaften (z. B. Beteiligungsabzug, Holdingprivileg)
weiterhin Anwendung finden. Bei den Thesaurierungsfonds findet bei der
Erhebung der Verrechnungssteuer ein Systemwechsel statt, indem in
Anlehnung an die direkten Steuern künftig eine jährliche Erhebung
angestrebt wird.

Auskunft für Medienschaffende:
Romain Marti, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 322 69 23
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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