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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gesamtschweizerische Rechtsgrundlage für die erkennungsdienstliche Arbeit mit DNA-Profilen

 

 

Bern, 03.12.2004. Das Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen tritt auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Gleichzeitig hat er die Vollzugsverordnung zum DNA-Profil-Gesetz genehmigt. Sie wird zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten.

 

Die Täteridentifikation durch den Vergleich von DNA-Profilen ist bei der Ermittlung von Straftätern für die Polizei zu einem wertvollen, erfolgreichen und unverzichtbaren Instrument geworden.

 

Auf Betreiben der Kantone hat der Bundesrat bereits im Jahr 2000 der Schaffung einer gesamt-schweizerischen DNA-Profil-Datenbank zugestimmt. Diese Datenbank wurde vorerst als Probebetrieb geführt, um praktische Erfahrungen im Hinblick auf eine definitive Regelung gewinnen zu können. Der vierjährige Probebetrieb ist nach Ansicht des Bundesrates sehr erfolgreich verlaufen und hat den grossen Nutzen dieses Instruments für die Verbrechensbekämpfung und -aufklärung bestätigt. Bereits in den ersten Monaten nach der Betriebsaufnahme der DNA-Profil-Datenbank konnten erste „Treffer“ zwischen DNA-Profilen aus Tatortspuren und DNA-Profilen von in der Datenbank erfassten Personen erzielt werden.

 

Das neue Gesetz ist am 20. Juni 2003 von der Bundesversammlung verabschiedet worden. Die Referendumsfrist verstrich am 9. Oktober 2003 ungenutzt.

 

Weitere Auskünfte:

Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 324 13 91