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Heimtier-Ausweis für Reisen in EU ab kommender Woche verfügbar

Heimtier-Ausweis für Reisen in EU ab kommender Woche verfügbar

Der neue Heimtierausweis für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in
die Länder der Europäischen Union (EU) ist ab nächster Woche bei
Tierärzten und Tierärztinnen erhältlich. Damit wird das Reisen mit
Heimtieren auch unter den seit dem 1. Oktober verschärften
Einreisebestimmungen der EU wieder leichter. Mit dem Heimtierausweis,
den jeder Tierarzt und jede Tierärztin in der Schweiz ausfüllen kann,
einer gültigen Tollwutimpfung und einer Kennzeichnung per Mikrochip
oder Tätowierung ist der Grenzübertritt in die EU möglich.

Auf den 1. Oktober hatte die EU ihre Einreisebestimmungen für Hunde,
Katzen und Frettchen verschärft. Neben einer Kennzeichnung der Tiere
war in den vergangenen Wochen eine amtlich beglaubigte
Veterinärbescheinigung nötig. Der neue Heimtierausweis ersetzt auf
Reisen sowohl diese Bescheinigung wie auch den bisherigen Impfpass. Die
Bescheinigung kann allerdings bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin
benutzt werden. Tiere, die nicht ins Ausland reisen, brauchen den neuen
Heimtierausweis nicht.

Den Ausweis hat die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte zusammen mit
dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ausgearbeitet. Das Dokument hat
gegenüber der Veterinärbescheinigung einige Vorteile. Alle Tierärzte
und Tierärztinnen der Schweiz mit Praxisbewilligung können den Ausweis
rechtsgültig ausfüllen. Er ist zudem während des gesamten Lebens eines
Tieres gültig.

Die Länder Schweden, Norwegen, Irland, das Vereinigte Königreich sowie
Malta behalten vorderhand ihre Sonderbestimmungen. Generell sollten
sich Reisende rechtzeitig vor der Abreise über die Bestimmungen
informieren - im Reiseland, auf der Webseite des BVET
(www.bvet.admin.ch) oder bei ihrem Tierarzt/ihrer Tierärztin.

Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die
Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und
darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 30-tägige Wartefrist
entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren.

Für die Ein- oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben sich
keine Änderungen. Wer etwa mit Hund oder Katze in ein Tollwut-Land
reist, dazu gehören neben anderen die meisten der neuen
EU-Mitgliedsstaaten, braucht für die Rückreise eine Bewilligung vom
BVET. Diese ist mehrere Wochen vor der Abreise zu beantragen. Für die
Rückreise aus den alten EU-Mitgliedsstaaten dagegen ist keine solche
Bewilligung nötig. Für Frettchen, die rechtlich als Wildtiere gelten,
muss vor der Ein- oder Rückreise in die Schweiz immer eine Bewilligung
vom BVET eingeholt werden.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Marcel Falk,
 Kommunikation BVET,
 Tel. 031 / 323 84 96