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Weko eröffnet Vernehmlassung zur KMU-Bekanntmachung

Weko eröffnet Vernehmlassung zur KMU-Bekanntmachung

Anlässlich ihrer Sitzung vom 22. November 2004 hat die
Wettbewerbskommission (Weko) gestützt auf das revidierte Kartellgesetz
den Entwurf einer Bekanntmachung für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) zur Vernehmlassung verab-schiedet.

Die KMU-Bekanntmachung bezweckt, Kriterien festzulegen, unter denen
Abreden zwischen KMU unter dem verschärften Kartellgesetz
unproblematisch sind.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 31.1.2005. Weitere Informationen
unter www.weko.ch.

Rolf Dähler
031/ 322 20 41

Christoph Tagmann
031/ 324 96 79
christoph.tagmann@weko.admin.ch