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Erfolgreiche Vermittlung beim neuen Lohnausweis


MEDIENMITTEILUNG

Erfolgreiche Vermittlung beim neuen Lohnausweis

24. Nov 2004 (EFD) Der neue Lohnausweis kann auf den 1. Januar 2006
eingeführt werden. Darauf haben sich heute Vertreter des Schweizerischen
Gewerbeverbandes, der economiesuisse, des Arbeitgeberverbandes und der
Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren unter Vermittlung von
Bundesrat Hans-Rudolf Merz geeinigt. Die Wirtschaftsverbände hatten sich
zunächst gegen die Einführung des neuen Lohnausweises gewehrt. Sie sehen
aber ein, dass ein gewisser Handlungsbedarf besteht, obschon der
administrative Mehraufwand beträchtlich ist. Nun liegt eine
verhältnismässige und praktikable Lösung vor, die der
Steuergerechtigkeit Rechnung trägt und von allen Beteiligten akzeptiert
wird.

Das Formular Lohnausweis für die Steuererklärung, von dem es
verschiedene kantonale Varianten gibt, ist vor mehr als 30 Jahren
geschaffen worden. Die Vereinheitlichung der Lohnausweise für die ganze
Schweiz ist eine Folge des Steuerharmonisierungsgesetzes. Zuständig für
die Gestaltung des Lohnausweises ist die Schweizerische Steuerkonferenz
(SSK), die Vereinigung schweizerischer Steuerbehörden. Ein erster
Entwurf der SSK für einen neuen Lohnausweis wurde von der Wirtschaft
stark kritisiert. Die SSK nahm die Bedenken der Wirtschaftsverbände
ernst und überarbeitete ihren Entwurf, doch fand auch diese Fassung
keine restlose Zustimmung.

Bei den letzten umstrittenen Punkten konnte folgende Einigung erzielt
werden:

- Behandlung der geltenden Spesenregelungen: Bereits von den
Steuerbehörden genehmigte Spesenregelungen und -pauschalen sowie die
damit verbundene Praxis müssen mit dem neuen Lohnausweis grundsätzlich
nicht neu überprüft werden. Sachlich begründete Abweichungen für
firmenspezifische Situationen (z.B. Geschäftswagen, Aus- und
Weiterbildung, Umzugskosten) sollen weiterhin in firmenindividuellen
Spesenreglementen möglich sein. Es gelten weiterhin die bisherigen
Verfahren zu ihrer Anpassung. Den Kantonen wird empfohlen, namentlich in
der Übergangszeit zum neuen Lohnausweis eine kulante Haltung einzunehmen.

- Regelung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen: Maximal 1 % des
Kaufpreises (abzüglich Mehrwertsteuer) müssen pro Monat als zusätzliches
Einkommen deklariert werden. Abweichungen nach unten sind möglich, wofür
die kantonalen Steuerbehörden zuständig sind.

- Frist für die Einführung des neuen Lohnausweises: Der neue Lohnausweis
wird ab dem 1. Januar 2005 freiwillig und als Testjahr und ab 2006
generell eingeführt.

- Beiträge an die Aus- und Weiterbildung: Beträge eines Arbeitgebers für
Aus- und Weiterbildungskurse von über 12'000 Franken pro Jahr sind zu
deklarieren. Die Weiterbildungskosten bleiben voll abzugsfähig.

Die an der Einigungsverhandlung beteiligten Kantons- und
Verbandsvertreter zeigten sich erleichtert, dass das lange Seilziehen
endlich beendet werden konnte. Sie dankten Bundesrat Merz für seine
Vermittlung. Sie bekräftigten auch ihren Willen, die bereits bestehende
Gemischte Arbeitsgruppe mit Wirtschafts-und Kantonsvertretern
weiterzuführen. Damit wird die wirtschaftsverträgliche Umsetzung des
neuen Lohnausweises begleitet und auch allfällig neue Probleme können
behandelt werden. Dies gilt insbesondere für mögliche Schwierigkeiten im
Zusammenhang mit der Einführung. Während des Testjahrs sollen
Erfahrungen systematisch in der Gemischten Arbeitsgruppe analysiert und
soweit notwendig umgesetzt werden.

Keinen Einfluss hat die Einigungsverhandlung vorerst auf die Behandlung
hängiger Vorstösse im Parlament. Dort sind mehrere Parlamentarische
Initiativen eingereicht worden. Für die Wirtschaftsverbände steht dabei
namentlich die Prüfung der Frage der Kompetenzregelung der SSK im
Vordergrund. Die Lösung könnte darin bestehen, dass die FDK die
Verantwortung für die formelle Kompetenz zur definitiven Inkraftsetzung
des Lohnausweises übernimmt.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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