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Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit: Totalrevision der entsprechenden Verordnung

3003 Bern, 24. November 2004

Medieninformation

Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit: Totalrevision der entsprechenden
Verordnung

Der Bundesrat hat am Mittwoch die total revidierte Verordnung über die
medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit (VMBDD)
verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Nebst redaktionellen und terminologischen Anpassungen an Armee XXI wurden im
Rahmen der neu konzipierten Rekrutierung namentlich die Abläufe, die
Verantwortlichkeiten sowie die Entscheide betreffend die medizinische
Tauglichkeit neu festgelegt. Mit der Totalrevision konnten zudem diverse
organisatorische Bestimmungen, welche neu auf unterer Stufe geregelt werden,
ersatzlos gestrichen werden, womit die VMBDD deutlich kürzer geworden ist.

Neu stellen die Untersuchungskommissionen in den sieben Rekrutierungszentren
einerseits die medizinische Tauglichkeit für den Militär- oder den
Schutzdienst fest und andererseits nehmen diese auch spätere Überprüfungen
der medizinischen Diensttauglichkeit von Militär- und
Schutzdienstpflichtigen vor. Ausser bei Spezialisten gibt es bei
Stellungspflichtigen keinen Entscheid "Tauglich, mit Einschränkungen" mehr.
Stellungspflichtige mit körperlichen Einschränkungen können neu als
Betriebssoldat oder als Schutzdienstpflichtige eingeteilt werden, wo eine
körperliche Belastungseinschränkung in der Funktionszuteilung berücksichtigt
wird. Bei Nichtausexerzierten und Ausexerzierten kann der medizinische
Entscheid "Tauglich, nur für Ausbildung und Support" getroffen werden.
Dieser Entscheid beinhaltet definierte körperliche Einschränkungen
hinsichtlich "Marschieren, Heben und Tragen", welche auch im Dienstbüchlein
eingetragen werden. Nur bei Nichtausexerzierten wird neu der Entscheid
"Tauglich, untauglich für Beförderungsdienst" eingeführt, da in der neuen
Armee die Weichen für die Beförderungen bereits in den ersten RS-Wochen
gestellt werden. Der Entscheid "Tauglich, schiessuntauglich" wird für alle
Stufen beibehalten.

Neu werden in der Folge auch die sanitätsdienstlichen Daten betreffend die
Tauglichkeit der Schutzdienstpflichtigen im Medizinischen Informationssystem
der Armee (MEDISA) bearbeitet. Im Rahmen der neuen Rekrutierung
(Rekrutierungsverordnungen) werden zudem verschiedene zusätzliche
medizinischen Untersuchungen routinemässig durchgeführt und deren Ergebnisse
im MEDISA bearbeitet.
Schliesslich soll auch das Bundesamt für Militärversicherung direkten
Zugriff auf die Daten im MEDISA erhalten. Damit wurde eine Anpassung der
Datenschutzbestimmungen notwendig.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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