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Integrierte Finanzmarktaufsicht: Der Bundesrat beschliesst ueber das weitere Vorgehen


MEDIENMITTEILUNG

Integrierte Finanzmarktaufsicht: Der Bundesrat beschliesst über das
weitere Vorgehen

24. Nov 2004 (EFD) Der Bundesrat befürwortet die Schaffung einer
integrierten Finanzmarktaufsicht. Er hat das EFD an seiner heutigen
Sitzung beauftragt, eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die
Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG) auszuarbeiten.

Im Juli 2003 hat eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof.
Ulrich Zimmerli in einem I. Teilbericht Vorschläge zur Organisation der
"Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den
fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten verabschiedet. Gemäss
den Expertenvorschlägen soll die FINMA als öffentlich-rechtliche Anstalt
mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. In dieser neuen
Behörde werden laut der Expertenkommission die Eidgenössische
Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV)
organisatorisch zusammengeführt.

Die FINMA erhält ein strategisches und ein operatives Organ: Der
Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der Strategie der integrierten
Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die Geschäftsleitung in
Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung obliegt der Vollzug der
Aufsicht und damit hat sie die Verfügungskompetenz inne. Das Personal
soll ein eigenes, vom Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten. Der
Aufwand der Aufsichtsbehörde wird wie bisher durch Aufsichtsabgaben und
Gebühren gedeckt. Die FINMA wird dem Bundesrat zu Handen der
Bundesversammlung jährlich über ihre Tätigkeit berichten.

Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch ein
fachbereichsübergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. Darunter fallen
zum Beispiel Regelungen zum Prüfungswesen, zur Informationstätigkeit der
Behörde oder zur Zusammenarbeit mit den in- und ausländischen Behörden.

Zum I. Teilbericht der Expertenkommission ist eine Vernehmlassung
durchgeführt worden. Das Vernehmlassungsverfahren hat ergeben, dass die
Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht von beinahe allen
Kantonen, allen politischen Parteien mit Ausnahme der SVP, den
Spitzenverbänden sowie weiteren Organisationen im Grundsatz befürwortet
wird. Die konkrete Ausgestaltung der FINMA hat jedoch zu zahlreichen
Bemerkungen Anlass gegeben.

Gestützt auf diese Ergebnisse hat der Bundesrat nun entschieden, dass
eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht
ausgearbeitet werden soll. Mit der Integration wird erreicht, dass die
Finanzmarktaufsichtsbehörden des Eidgenössischen Finanzdepartements
(EFD) in einer Behörde zusammengeführt werden. Damit können Synergien
genutzt werden.

Zum weiteren Vorgehen hat der Bundesrat folgende Entscheide gefällt:

- Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist ebenfalls
in die FINMA zu integrieren;

- Die Rolle des Aufsichtsrats ist zu stärken;

- Das Personal der FINMA soll dem Bundespersonalgesetz unterstehen;

- Für die Aufsichtstätigkeit der FINMA ist eine Haftungsbeschränkung
einzuführen;

- Die Stellung des Bundesrates ist zu stärken. Die Rechenschaftspflicht
der FINMA soll in erster Linie gegenüber dem Bundesrat bestehen;

- Der Behörde soll gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, über
laufende und abgeschlossene Verfahren zu informieren. Die
Voraussetzungen sind aber möglichst präzis zu umschreiben.

Das EFD ist beauftragt worden, den Expertenentwurf in diesem Sinne zu
überarbeiten. Der Bundesrat wird in die Botschaft auch den
Sanktionenteil (II. Teilbericht der Expertengruppe unter der Leitung von
Prof. Zimmerli) aufnehmen, über den das EFD Ende Oktober 2004 eine
Vernehmlassung eröffnet hat. Er wird die Botschaft voraussichtlich Ende
2005 vorlegen.

Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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