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Neues Rechnungsmodell fuer den Bund


MEDIENMITTEILUNG

Neues Rechnungsmodell für den Bund

24. Nov 2004 (EFD) Der Bund stellt sein Rechnungsmodell auf 2007 um:
Budgetierung, Buchführung und Rechnungslegung erfolgen neu einheitlich
nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Rechnungslegung lehnt sich eng an
ein international anerkanntes Regelwerk (IPSAS) an, ohne diesen Standard
integral zu übernehmen. Rechnungsaufbau und Finanzberichterstattung
entsprechen der in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Darstellung. Der
Übergang zum neuen Rechnungsmodell bedingt eine Totalrevision des
geltenden Finanzhaushaltgesetzes (FHG). Die entsprechende Botschaft hat
der Bundesrat heute zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet. Im Rahmen
der vorgesehenen Gesetzesrevision erfolgt zudem die Verankerung der
finanziellen Steuerung von Verwaltungseinheiten, welche mit
Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführt werden.

Mit der Totalrevision des FHG werden die haushaltrechtlichen
Voraussetzungen für den Übergang zu einem neuen, zukunftsgerichteten
Rechnungsmodell des Bundes geschaffen, welches den stetig steigenden
Anforderungen gerecht wird. Die inhaltlichen Schwergewichte der
geplanten Modernisierung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Neuer Rechnungsaufbau: Im Zentrum der Reformbemühungen steht die duale
Ausrichtung des neuen Rechnungssystems, welche den Ansprüchen der
finanzpolitischen Gesamtsteuerung und den Bedürfnissen der immer
wichtiger werdenden betriebswirtschaftlichen Führung auf
Verwaltungsebene gleichermassen gerecht werden soll. Zentrales Element
der neuen Rechnungsdarstellung bildet die Übernahme des in der
Privatwirtschaft gebräuchlichen Rechnungsaufbaus mit Erfolgsrechnung,
Bilanz, Finanzierungs- und Mittelflussrechnung sowie dem Anhang der
Jahresrechnung. Für die finanzpolitische Gesamtsteuerung bildet die
Finanzierungsrechnung gemäss Vorgaben der Schuldenbremse weiterhin das
zentrale Steuerungsinstrument. Die Verwaltungs- und Betriebsführung
orientiert sich dagegen - analog zu den Unternehmungen - nach der
Erfolgssicht.

Übergang zum Accrual Accounting and Budgeting: Budgetierung, Buchführung
und Rechnungslegung erfolgen in der gesamten Bundesverwaltung neu
einheitlich nach kaufmännischen Grundsätzen. Dies erfordert eine
systematische Periodisierung aller Werteflüsse (Accrual-Prinzip). Damit
gewinnt die Erfolgsrechnung des Bundes an Aussagekraft und Bedeutung.

Einheitliche Normen der Rechnungslegung und der Haushaltführung: Der
Nutzen einheitlicher Regeln ist für die Transparenz und Kontinuität von
Rechnungslegung und finanzieller Berichterstattung unbestritten. Im
Rahmen der mit dem neuen Rechnungsmodell angestrebten Neuausrichtung
wird sich die Rechnungslegung des Bundes an IPSAS (International Public
Sector Accounting Standards), dem einzigen umfassenden Regelwerk im
öffentlichen Sektor, anlehnen. Durch die Kompatibilität von IPSAS mit
dem in der Privatwirtschaft angewendeten Standard IAS/IFRS wird die
Rechnungslegung des Bundes auch miliztauglicher. Abweichungen zu IPSAS,
die teils unvermeidlich sind, müssen im Anhang der Jahresrechnung
offengelegt und begründet werden.

Zeitgemässe Finanzberichterstattung: Das neue Rechnungsmodell bringt
wesentliche Verbesserungen in der Finanzberichterstattung, die den
Gepflogenheiten in der Privatwirtschaft angepasst wird. Der modulare
Aufbau wird es den verschiedenen Anspruchsgruppen ermöglichen, sich
rasch einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Bundes zu verschaffen und bei Bedarf auch auf detailliertere
Informationen zugreifen zu können.

Konsolidierte Betrachtung auf Bundesebene: In Zukunft soll auch eine
konsolidierte Jahresrechung publiziert werden. Zusätzlich zur
Kernverwaltung werden darin die Rechnungen der ausgelagerten
Organisationen, die von der Aufgabenerfüllung her der Verwaltungsebene
Bund zuzurechnen sind, erfasst (u.a. ETH-Bereich, Fonds für
Eisenbahngrossprojekte, Eidg. Alkoholverwaltung, Institut für Geistiges
Eigentum). Die wesentlichen Beteiligungen des Bundes an Betrieben und
Anstalten, welche von der Konsolidierung nicht betroffen sind, werden im
Anhang der Jahresrechnung in Form eines ausgebauten Beteiligungsspiegels
offengelegt. Der Nutzen einer konsolidierten Betrachtung inkl.
Beteiligungsspiegel besteht insbesondere in der Offenlegung bestehender
Risiken, die den Bundeshaushalt möglicherweise künftig belasten werden.
Aus Ressourcengründen und wegen der mit der hohen Komplexität des
Projektes verbundenen Einführungsrisiken soll die konsolidierte Rechnung
erst in einem weiteren Ausbauschritt umgesetzt werden.

Förderung der managementorientierten Verwaltungsführung und der
Kostentransparenz: Das neue Rechnungsmodell zielt mit einer Reihe von
Massnahmen darauf ab, die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes und den
Handlungsspielraum der Amtsleitungen zu erhöhen. Vorgesehen sind
Lockerungen der Kreditspezifikation im Verwaltungsbereich, die
Dezentralisierung der Kreditverantwortung an die Verbrauchsstellen sowie
die Einführung einer Leistungsverrechnung. Der Leistungsbezug bei andern
Verwaltungseinheiten soll künftig für ausgewählte Leistungen (Kriterien:
betragsmässig von Bedeutung, direkt zurechenbar und vom Leistungsbezüger
beeinflussbar) kreditwirksam abgewickelt werden. Zur Förderung des
Kostendenkens sind die Verwaltungseinheiten zudem zum Führen von Kosten-
und Leistungsrechnungen verpflichtet. Deren Ausprägung wird auf die
amtsspezifischen Bedürfnisse abzustimmen sein.

Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte: Der geplante Umbau des
Rechnungsaufbaus und der Übergang zur kaufmännischen Rechnungsführung
bringt eine substantielle Annäherung des Bundes an das Harmonisierte
Rechnungsmodell (HRM) der Kantone und Gemeinden. Die Konferenz der
kantonalen Finanzdirektoren (FDK) begrüsst die geplante Reform des
Finanz- und Rechnungswesens ausdrücklich.

Fazit: Das neue Rechnungsmodell stellt die notwendigen Informationen
sowohl für die strategisch-politische Steuerung als auch für die
operative Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung bereit. Mit den
vorgesehenen Massnahmen wird zum einen die Transparenz über die durch
die politischen Behörden zu treffenden Entscheide verbessert und damit
das Parlament bei der Ausübung seiner Budgethoheit besser unterstützt.
Auf der Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung werden zum andern die
Voraussetzungen für einen effizienten und wirkungsvollen Einsatz der zur
Verfügung stehenden finanziellen, personellen und informatikseitigen
Ressourcen geschaffen.

Der Bundesrat legt mit der vorliegenden Botschaft gleichzeitig dar, wie
er die FLAG-Motion der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission vom
28. Juni 2002 umsetzen will. Diese Motion verlangt eine Verankerung der
finanziellen Steuerung im FHG und fordert den Bundesrat auf, die
geplante Weiterentwicklung des FLAG-Bereichs darzulegen. Die geplante
Ausgestaltung der Steuerung im Rahmen des Voranschlages knüpft an das
Konsultationsverfahren für FLAG-Leistungsaufträge an, welches den
zuständigen Legislativkommissionen und den Aufsichtskommissionen die
Möglichkeit gibt, substanziell auf die Zielsetzungen, die geplanten
Leistungen und die vorgesehene Ressourcenzuteilung von
FLAG-Verwaltungseinheiten Einfluss zu nehmen. Mit der vorgesehenen
Neuregelung der finanziellen Führung ist insbesondere gewährleistet,
dass das Parlament im Rahmen des Voranschlages seine Steuerungsfunktion
über Produktgruppen uneingeschränkt wahrnehmen kann. Die in der
Botschaft dargelegte Strategie sieht eine markante Ausdehnung des
FLAG-Modells auf weitere Verwaltungsbereiche vor. Je nach Ausschöpfung
des Potenzials werden künftig rund 15 bis 35 Prozent der gesamten
Funktionsausgaben des Bundes nach dem FLAG-Modell gesteuert. Dies führt
zu einer besseren Verankerung von FLAG als eigenständigem
Verwaltungssteuerungsmodell und ermöglicht eine optimalere Nutzung des
eigens hiefür aufgebauten Führungsinstrumentariums.

Der Zeitplan sieht vor, dass das revidierte Finanzhaushaltgesetz im
Frühjahr 2006 in Kraft tritt. Damit kann der Voranschlag 2007 erstmals
nach den Vorgaben des neuen Rechnungsmodells erstellt werden.

Ganze Medienmitteilung inkl. "Neue Rechnungslegung am Beispiel des
Informatikdienstleistungszentrum EDA" nur als pdf-Datei verfügbar:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2004/11/rechnungsmodell.pdf

Auskunft für Medienschaffende:
Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 05
Urs Baumgartner, Eidg. Finanzverwaltung/Abteilung Finanz- und
Rechnungswesen, Tel. 031 322 61 39

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