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Bundesrat spricht sich gegen ein Architektengesetz aus

Bundesrat spricht sich gegen ein Architektengesetz aus

Für Berufszulassung und Berufsausübung der Architektinnen und
Architekten soll es in der Schweiz kein eigenes Gesetz geben. Probleme
bezüglich Freizügigkeit im Inland resp. innerhalb der EU sollen anders
gelöst werden. Dies hat der Bundesrat anlässlich seiner heutigen
Sitzung beschlossen. Ein entsprechendes Postulat aus dem Nationalrat
soll abgeschrieben werden.

In einem heute veröffentlichten Bericht hat der Bundesrat dargelegt,
warum er dem Parlament trotz entsprechender Vorstösse aus dessen Reihen
und von Seiten gewisser Architektur-Verbände kein eigenes Gesetz für
die Architektinnen und Architekten unterbreitet. Die Probleme der
Freizügigkeit im Inland - sehr unterschiedliche Regelungen von Kanton
zu Kanton betreffend Berufsausübung - dürften durch die ebenfalls heute
vorgestellte Verschärfung des Binnenmarktgesetzes praktisch gelöst
sein. Dies insbesondere durch die Klagemöglichkeit der
Wettbewerbskommission vor Gerichten, welche der Bundesrat im Zuge der
Revision des Binnenmarktgesetzes vorsieht. Auch soll künftig der
Marktzugang im Grundsatz nicht mehr verweigert werden dürfen. Die
Interessen der Konsumentenschaft - wie Transparenz der
Dienstleistungen, Treu und Glauben im Geschäftsverkehr, Bausicherheit
sowie raumplanerischere Anliegen - werden durch bereits geltende
Erlasse weitgehend berücksichtigt.

Die Probleme der Freizügigkeit in den EU-Mitgliedstaaten - fehlende
Anerkennung des Abschlusses Architekt/in FH in der EU - kann nur über
eine Anpassung der Fachhochschulausbildung an die Mindeststandards der
EU erreicht werden. Die entsprechende Voraussetzung wird im Rahmen der
laufenden Revision des Fachhochschulgesetzes mit der Einführung von
Bachelor- und Master-Titeln angestrebt. Gemäss Fahrplan von Bundesrat
und Trägern sollten die ersten Master-Studiengänge in Architektur an
Fachhochschulen im Herbst 2005 aufgenommen werden. Die ersten
EU-kompatiblen Titel dieser 1,5 bis 2 Jahre dauernden
Master-Studiengänge dürften somit im Jahr 2007 verliehen werden.

Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, das Geschäft
weiterzuverfolgen. Er wird dem Parlament die Abschreibung der als
Postulat überwiesenen Motion der nationalrätlichen Kommission für
Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) beantragen.
Der Bericht ist abrufbar unter:

http://www.bbt.admin.ch/fachhoch/publi/d/index.htm

Myriam Holzner,
 Leiterin Ressort Kommunikation BBT,
 Tel: 031 322 21 24