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Teilrevision der Versicherungsplaene von PUBLICA


MEDIENMITTEILUNG

Teilrevision der Versicherungspläne von PUBLICA

24. Nov 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Teilrevision der Verordnung über die Versicherung im Kernplan, der
Verordnung über die Versicherung im Ergänzungsplan sowie der Statuten
der Pensionskasse des Bundes PUBLICA gutgeheissen. Mit der Teilrevision
wird die rechtliche Grundlage geschaffen, damit die für das
Bundespersonal im Jahr 2005 (und voraussichtlich auch 2006) anstelle
eines lohnrelevanten Teuerungsausgleichs vorgesehene einmalige Zulage
nicht versichert werden muss.

Die Versicherungspläne von PUBLICA mussten ebenfalls im Zusammenhang mit
der 1. BVG-Revision angepasst werden: Bis zum Anfang 2007 vorgesehenen
Wechsel zum Beitragsprimat wird auf die Reduktion des sogenannten
Koordinationsabzuges verzichtet. Zudem wird die freiwillige Versicherung
der Personen, die keinen Arbeitsvertrag mehr mit einem bei PUBLICA
angeschlossenen Arbeitgeber haben, per 01.01.2006 aufgehoben.

Neu geregelt wird ebenfalls die Versicherung von pensionierten Personen,
welche anschliessend wieder angestellt werden.

Auskunft für Medienschaffende:
Corinne Geiser, PUBLICA, Tel. 031 323 41 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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