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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über den Binnenmarkt

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über den Binnenmarkt
(BGBM)

Anlässlich seiner Sitzung vom 24. November 2004, hat der Bundesrat den
Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über den Binnenmarkt gutgeheissen und
die Botschaft verabschiedet.

Das BGBM richtet sich gegen öffentlich-rechtliche
Marktzutrittsbeschränkungen der Kantone und Gemeinden. Es soll die
berufliche Mobilität und den Wirtschaftsverkehr innerhalb der Schweiz
erleichtern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen
Volkswirtschaft stärken.

Die wichtigsten Revisionspunkte des BGBM betreffen die Ausdehnung der
Niederlassungsfreiheit auf die gewerbliche Niederlassung und eine
Verschärfung der Voraussetzungen für zulässige
Marktzutrittsbeschränkungen. , die Vereinfachung und Vereinheitlichung
derDie gegenseitigen Anerkennung von kantonalen oder kantonal
geregelten Fähigkeitsausweisen wird vereinfacht und vereinheitlicht.
Neu wird der Wettbewerbskommission (Weko) sowie die Zuweisung eines
Beschwerderechts an die Weko zugewiesen. Weitere Revisionspunkte
betreffen die Präzisierung des sachlichen Geltungsbereichs des BGBM,
die Ausschreibungspflicht bei der Übertragung der Nutzung kantonaler
und kommunaler Monopole auf Private sowie eine Neuregelung der
Amtshilfe.

Boris Zürcher,
 GS EVD,
 Tel. 031 322 20 14,
 Natel 079 292 42 88