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Bonny-Beschluss: Revision der Verordnung über die Hilfe zugunsten

Bonny-Beschluss: Revision der Verordnung über die Hilfe zugunsten
wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Der Bundesrat hat am 24. November 2004 der Änderung der Verordnung über
die Hilfe zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete zugestimmt. Die
Anwendung des Beschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete
(sogenannter „Bonny-Beschluss“) wird bezüglich Steuererleichterungen
für Projekte im Dienstleistungssektor präzisiert: Neu müssen diese
Projekte mindestens zwanzig Arbeitsplätze schaffen und positive
Auswirkungen auf die Region aufweisen.

Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher
Erneuerungsgebiete soll die Entwicklung von Regionen stützen, die mit
wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Dazu werden direkte
Hilfen an innovative Projekte und Vorhaben zur Diversifizierung
privater Unternehmen ausgerichtet.

Das Parlament hat im Jahr 2001 den Beschluss bis Ende Juni 2006
verlängert. Bei dieser Gelegenheit wurden die verschiedenen Hilfen an
Unternehmen entkoppelt: Um eine Erleichterung der direkten Bundessteuer
zu erhalten, ist es seither nicht mehr erforderlich, weitere
finanzielle Hilfen zu beziehen (Bürgschaft, Zinskostenbeiträge). Auf
Grund dieser Änderung haben die Kantone begonnen, Unterstützungsgesuche
für Projekte im Dienstleistungsbereich einzureichen, die nur geringe
Investitionen beinhalten und wenige Arbeitsplätze schaffen. Die
Verordnung zur Anwendung des Beschlusses wurde nun angepasst, um die
Gewährung von Steuererleichterungen bei „produktionsnahen“
Dienstleistungsbetrieben zu präzisieren. Der neue Artikel 4a legt fest,
dass Projekte im Dienstleistungssektor mindestens zwanzig Arbeitsplätze
schaffen müssen. In solchen Fällen beträgt die Steuererleichterung im
Prinzip 50%. Bei der Beurteilung werden die Auswirkungen des Projekts
auf die Wirtschaft der betreffenden Region berücksichtigt. Die Revision
regelt zudem einige weitere technische Fragen bezüglich der Anwendung
des Beschlusses.

Philippe Jeanneret,
 seco,
 Leiter des Ressorts KMU-Politik,
 Tel. 079 277 61 47