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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat unterstützt verbesserte Kennzeichnung von Nahrungsmitteln

Bundesrat unterstützt verbesserte Kennzeichnung von Nahrungsmitteln

Die Information über besondere Eigenschaften und
Produktionsvorschriften von ein-heimischen Nahrungsmitteln ist in
liberalisierten Märkten von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat stimmt
deshalb dem Vorschlag der vorberatenden Nationalratskommission zu, die
Voraussetzungen für die sogenannte „Positivdeklaration“ im
Landwirtschaftsgesetz zu verankern.

Nationalrat Melchior Ehrler hat mit einer parlamentarischen Initiative
verlangt, dass einheimische Nahrungsmittel, die aufgrund von
gesetzlichen Vorschriften (z.B. umweltgerechte Produktion, artgerechte
Tierhaltung oder Lebensmittelsicherheit) höhere Anforderungen erfüllen
als vergleichbare importierte Nahrungsmittel, entsprechend
gekennzeichnet und ausgelobt werden können.

Nach der Lebensmittelgesetzgebung ist es zwar bereits heute
grundsätzlich zulässig, auf die bei der Herstellung eines Lebensmittels
angewendeten Produktionsverfahren oder die entsprechenden
Gesetzesvorschriften hinzuweisen. Verboten ist hingegen das Ausloben
von Eigenschaften, die alle anderen vergleichbaren Lebensmittel auch
aufweisen. Als solche gelten nach heutiger Vollzugspraxis
beispielsweise Hinweise darauf, dass ein bestimmtes Lebensmittel den
bestehenden gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Abgrenzung der
Angaben, die derartige Hinweise betreffen und demnach verboten sind von
denjenigen, die für die Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich
einen Informationsgewinn bringen, erweist sich in der Praxis jedoch als
schwierig.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates stellt in
ihrem Bericht fest, dass die heutigen rechtlichen Bestimmungen einen
erheblichen Interpretationsspielraum offen lassen, und dass
Konkurrenznachteile für inländische Produkte entstehen können, wenn die
Informationen nicht angebracht werden dürfen. Der Bundesrat teilt diese
Auffassung. Eine Klärung der Rechtslage ist auch aus seiner Sicht
angebracht.

Bundesamt für Landwirtschaft,
 Hauptabteilung Produktion und Internationales,

 Patrik Aebi,
 Leiter Sektion Qualitäts- und Absatzförderung,
 Tel. 031 322 25 92