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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Neuerungen bei den politischen Rechten – Vernehmlassung eingeleitet

Mit der "allgemeinen Volksinitiative" können inskünftig in der Schweiz sowohl Verfassungs- als auch Gesetzesänderungen angeregt werden. Das 2003 gutgeheissene zusätzliche Volksrecht soll nun in einem Gesetz präzisiert werden. Gleichzeitig sind einige Vereinfachungen bei den Nationalratswahlen vorgesehen. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei ermächtigt, bis 28. Februar 2005 bei Kantonen, Parteien und Verbänden eine Vernehmlassung über die Neuerungen durchzuführen.

Mit einem "Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative" soll die in der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Februar 2003 akzeptierte neue Form der "allgemeinen Volksinitiative" umgesetzt werden. Mit diesem Volksrecht können 100 000 Schweizerinnen und Schweizer anregen, dass Verfassung oder Gesetze geändert werden. Das Parlament hat danach die Aufgabe, die Vorschläge sachgerecht auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe umzusetzen. Somit trägt das neue Volksrecht dazu bei, die Verfassungsgebung auf die grundlegenden Fragen unseres Staates zu beschränken und den direktdemokratischen Einfluss auf die Gesetzgebung zu verbessern. Missachtet das Parlament Inhalt und Zweck einer "allgemeinen Volksinitiative", so kann eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.

Bei der Ausarbeitung des Gesetzesvorentwurfs zeigte es sich, dass der Rechtsetzungsbedarf komplex ist: Gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen ist nämlich sicherzustellen, dass bei Uneinigkeit der eidgenössischen Räte trotzdem Beschlüsse zustande kommen. Es gilt Nullentscheide im Zweikammerparlament zu verhindern, ohne dass einem Rat ein Übergewicht verschafft wird. Diese Verhinderung von Nullentscheiden, die Möglichkeit eines Gegenentwurfs, die Eruierung des Abstimmungsresultats und die bundesgerichtliche Überprüfung erfordern viele Differenzierungen. Die gesetzliche Regelung muss jedoch sowohl diesem Erfordernis Rechnung tragen als auch leicht verständlich und einfach anwendbar sein.

Mit einer Änderung des "Bundesgesetzes über die politischen Rechte" werden gleichzeitig Neuerungen bei Wahlen und Abstimmungen zur Diskussion gestellt. Einige Vorschläge nehmen Anregungen auf, die in den Kantonen kürzlich bei Volksabstimmungen und Nationalratswahlen entstanden sind. Dabei geht es unter anderem darum,

* bei Kantonen und Parteien die Präferenzen zu möglichen Erleichterungen bei Nationalratswahlen zu erforschen, ohne zu riskieren, dass Listenzahl, Papierbedarf und Zeitdruck immer weiter wachsen und das Wahlrecht noch schwerer verständlich wird;

* zu präzisieren, was beim Stimmrecht unter "Stellvertretung" zu verstehen ist (eine andere Person darf den Stimm-/Wahlzettel zur Urne bringen, aber nicht selbst für die andere Person stimmen oder wählen);

* Internetadressen von Initiativ- und Referendumskomitees in den Abstimmungserläuterungen nur zuzulassen, wenn sich die diese Komitees schriftlich verpflichten, dass diese Quellen zu keinen rechtswidrigen Inhalten führen;

* vor den Nationalratswahlen inskünftig statt eine neu zwei Wahlanleitungen herauszugeben, je eine für Kantone mit Verhältniswahlrecht und eine für Kantone mit Mehrheitswahlrecht;

* Majorzkantone, in denen stille Wahlen möglich sind, zu ermächtigen, die Zahl der Kandidaturen zu limitieren;

* im Hinblick auf Pilotversuche mit Vote électronique die Stimmregister der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf Kantonsebene zu vereinheitlichen.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

19.11.2004

Auskunft: Hans-Urs Wili, Sektion politische Rechte; Tel. 031 322 37 49

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auf:

www.admin.ch/ch/d/pore/vern/index.html