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Neue Zollansätze für chilenische Waren per 1. Dezember 2004

Neue Zollansätze für chilenische Waren per 1. Dezember 2004

Als Folge der Ratifizierung des EFTA-Freihandelsabkommens und des
Agrarabkommens mit der Schweiz durch Chile treten neue Zollansätze für
Waren mit Ursprung in Chile per 1. Dezember 2004 in Kraft.

Chile hat das Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten und das
bilaterale Agrarabkommen mit der Schweiz ratifiziert. Die neuen
Zollansätze für Waren mit Ursprung in Chile aufgrund der Abkommen
werden auf den 1. Dezember 2004 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat hat die
entsprechenden Verordnungsänderungen bereits am 28. April 2004
genehmigt.

Industrieerzeugnisse mit Ursprung in Chile können ab 1. Dezember 2004
zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Gleichzeitig werden die auf
bestimmten Agrarprodukten zugestandenen Zollkonzessionen in Kraft
gesetzt. Die bisher für chilenische Ursprungswaren gewährten
Zollpräferenzen des Allgemeinen Präferenzsystems entfallen per 1.
Dezember 2004.

Staatssekretariat für Wirtschaft,
 Internationaler Warenverkehr/Ursprungspolitik,
 Urs Jaun,
 Tel. 031 323 11 22,

 Thomas Roth,
 Tel. 031 324 08 24