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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Schweizer Hochschulpolitik ab dem Jahr 2008: Der Bundesrat definiert die Leitlinien der Reformen


Der Bundesrat hat das EDI und EVD beauftragt, einen Entwurf für ein Gesetz
zu erarbeiten, das auf einer verfassungsrechtlich solide verankerten Basis
den gesamten Hochschulbereich (ETH, kantonale Universitäten,
Fachhochschulen) einheitlich regeln soll. Damit gibt die Landesregierung
grünes Licht für die Umsetzung der Reformziele, die Vertreter des Bundes,
der Kantone und der Hochschulen in enger Kooperation erarbeitet haben1, und
erteilt den Auftrag für die Abklärung der noch offenen Fragen. Vorgesehen
ist, dass das Gesetz 2008 in Kraft tritt.

Ziel: Stärkung des Hochschulplatzes Schweiz

Wichtigste Ziele der Reform sind die Steigerung der Qualität von Lehre und
Forschung und die Stärkung des Hochschulplatzes Schweiz. Zu diesem Zweck
soll es die Reform ermöglichen, die klare Profilbildung der einzelnen
Institutionen zu fördern, die Leistungsangebote der Hochschulen besser
aufeinander abzustimmen und Doppelspurigkeiten zu beseitigen. Dadurch werden
die Voraussetzungen geschaffen, um die Mittel effizienter einzusetzen und
die Finanzierung des schweizerischen Hochschulsystems nachhaltig zu sichern.

Schlankere Strukturen und straffere Abläufe

Die Steuerung des schweizerischen Hochschulsystems wird vereinfacht. Die
Vielzahl der heute im Bereich der Hochschulpolitik tätigen Gremien wird
reduziert. Vorgesehen sind neu drei Organe mit klar voneinander abgegrenzten
Kompetenzen:

·        Der aus Vertretern des Bundes und der Kantone gebildeten Konferenz
der Hochschulträger obliegt die Steuerung des Gesamtsystems. Sie legt die
für das Funktionieren des gesamten Hochschulsystems erforderlichen
Rahmenbedingungen fest und nimmt zu diesem Zweck vier Kernkompetenzen wahr.
Diese betreffen die Festlegung der Studienstrukturen, den Erlass von Regeln
für die Qualitätssicherung, die strategische Planung besonders in
kostenintensiven Bereichen (Medizin, Spitzentechnologie) und die Vorgabe von
Finanzierungsregeln. Neu ist dabei, dass die Konferenz ebenfalls den Bereich
der Fachhochschulen umfasst.

·        Die Aufgabe der Konferenz der Rektoren / Präsidenten der
Hochschulen soll die Koordination auf der Ebene der Institutionen sein:
Umsetzung der Entscheide der Konferenz der Hochschulträger und Erarbeitung
von Vorschlägen, Förderung der Mobilität, Durchführung von
Zusammenarbeitsprojekten.

·        Ein Schweizerischer Hochschulrat soll als beratendes Organ die
hochschulpolitische Entwicklung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht kritisch
begleiten.

Finanzierung: Vermehrte Transparenz

Der Bund soll sich auch weiterhin an den Ausbildungskosten der kantonalen
Universitäten und der Fachhochschulen beteiligen. Die Zuteilung der Mittel
für alle Hochschulen (ETH, FH, kantonale Universitäten) soll dabei
einheitlich nach dem Prinzip der Standardkosten erfolgen. Das Modell
bezweckt die Herstellung von vermehrter Transparenz. Dadurch wird es
erstmals möglich, landesweit und typusübergreifend die Kosten zu vergleichen
und die Kooperation im Ausbildungsbereich gezielt voranzutreiben.

Nächste Schritte

Im Hinblick auf die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs hat der Bundesrat
weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. So werden die Rahmenbedingungen der
strategischen Planung und deren Anwendungsbereiche, die
Entscheidungsmodalitäten in der Trägerkonferenz, die finanziellen
Auswirkungen des Standardkostenmodells auf die Träger und die Erhöhung der
finanziellen Sicherheit sowie Fragen der Verfassungsgrundlagen Gegenstand
dieser Abklärungen sein.

Im Rahmen der Folgearbeiten am Projekt Hochschullandschaft Schweiz 2008
sollen EDI und EVD dem Bundesrat in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 den
Vorschlag für das neue einheitliche Hochschulgesetz unterbreiten. Die
Arbeiten haben dabei in enger Abstimmung mit dem derzeit laufenden Projekt
Revision der Bildungsverfassung (parl. Initiative Zbinden) zu erfolgen.

Auskünfte

Charles Kleiber, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Tel. 031 322
64 97

Gerhard M. Schuwey, Direktor BBW, 031 322 96 74

Eric Fumeaux, Direktor BBT, 031 322 21 31

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 [1] Die zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgruppe Bund Kantone
Hochschullandschaft 2008 hat die Ergebnisse ihrer Arbeiten Ende September in
einem Schlussbericht veröffentlicht (www.gwf-gsr.ch)