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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Schweizer Hochschulpolitik ab dem Jahr 2008: Der Bundesrat

Neue Schweizer Hochschulpolitik ab dem Jahr 2008: Der Bundesrat
definiert die Leitlinien der Reformen

Der Bundesrat hat das EDI und EVD beauftragt, einen Entwurf für ein
Gesetz zu erarbeiten, das auf einer verfassungsrechtlich solide
verankerten Basis den gesamten Hochschulbereich (ETH, kantonale
Universitäten, Fachhochschulen) einheitlich regeln soll. Damit gibt die
Landesregierung grünes Licht für die Umsetzung der Reformziele, die
Vertreter des Bundes, der Kantone und der Hochschulen in enger
Kooperation erarbeitet haben (1), und erteilt den Auftrag für die
Abklärung der noch offenen Fragen. Vorgesehen ist, dass das Gesetz 2008
in Kraft tritt.

Ziel: Stärkung des Hochschulplatzes Schweiz

Wichtigste Ziele der Reform sind die Steigerung der Qualität von Lehre
und Forschung und die Stärkung des Hochschulplatzes Schweiz. Zu diesem
Zweck soll es die Reform ermöglichen, die klare Profilbildung der
einzelnen Institutionen zu fördern, die Leistungsangebote der
Hochschulen besser aufeinander abzustimmen und Doppelspurigkeiten zu
beseitigen. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um die
Mittel effizienter einzusetzen und die Finanzierung des schweizerischen
Hochschulsystems nachhaltig zu sichern.

Schlankere Strukturen und straffere Abläufe

Die Steuerung des schweizerischen Hochschulsystems wird vereinfacht.
Die Vielzahl der heute im Bereich der Hochschulpolitik tätigen Gremien
wird reduziert. Vorgesehen sind neu drei Organe mit klar voneinander
abgegrenzten Kompetenzen:

Der aus Vertretern des Bundes und der Kantone gebildeten Konferenz der
Hochschulträger obliegt die Steuerung des Gesamtsystems. Sie legt die
für das Funktionieren des gesamten Hochschulsystems erforderlichen
Rahmenbedingungen fest und nimmt zu diesem Zweck vier Kernkompetenzen
wahr. Diese betreffen die Festlegung der Studienstrukturen, den Erlass
von Regeln für die Qualitätssicherung, die strategische Planung
besonders in kostenintensiven Bereichen (Medizin, Spitzentechnologie)
und die Vorgabe von Finanzierungsregeln. Neu ist dabei, dass die
Konferenz ebenfalls den Bereich der Fachhochschulen umfasst.
Die Aufgabe der Konferenz der Rektoren / Präsidenten der Hochschulen
soll die Koordination auf der Ebene der Institutionen sein: Umsetzung
der Entscheide der Konferenz der Hochschulträger und Erarbeitung von
Vorschlägen, Förderung der Mobilität, Durchführung von
Zusammenarbeitsprojekten.
Ein Schweizerischer Hochschulrat soll als beratendes Organ die
hochschulpolitische Entwicklung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht
kritisch begleiten.

Finanzierung: Vermehrte Transparenz

Der Bund soll sich auch weiterhin an den Ausbildungskosten der
kantonalen Universitäten und der Fachhochschulen beteiligen. Die
Zuteilung der Mittel für alle Hochschulen (ETH, FH, kantonale
Universitäten) soll dabei einheitlich nach dem Prinzip der
Standardkosten erfolgen. Das Modell bezweckt die Herstellung von
vermehrter Transparenz. Dadurch wird es erstmals möglich, landesweit
und typusübergreifend die Kosten zu vergleichen und die Kooperation im
Ausbildungsbereich gezielt voranzutreiben.

Nächste Schritte

Im Hinblick auf die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs hat der Bundesrat
weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. So werden die Rahmenbedingungen
der strategischen Planung und deren Anwendungsbereiche, die
Entscheidungsmodalitäten in der Trägerkonferenz, die finanziellen
Auswirkungen des Standardkostenmodells auf die Träger und die Erhöhung
der finanziellen Sicherheit sowie Fragen der Verfassungsgrundlagen
Gegenstand dieser Abklärungen sein.

Im Rahmen der Folgearbeiten am Projekt Hochschullandschaft Schweiz 2008
sollen EDI und EVD dem Bundesrat in der zweiten Hälfte des Jahres 2005
den Vorschlag für das neue einheitliche Hochschulgesetz unterbreiten.
Die Arbeiten haben dabei in enger Abstimmung mit dem derzeit laufenden
Projekt Revision der Bildungsverfassung (parl. Initiative Zbinden) zu
erfolgen.

(1) Die zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgruppe Bund Kantone
Hochschullandschaft 2008 hat die Ergebnisse ihrer Arbeiten Ende
September in einem Schlussbericht veröffentlicht (www.gwf-gsr.ch)

Charles Kleiber,
 Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung,
 Tel. 031 322 64 97

 Gerhard M. Schuwey,
 Direktor BBW,
 031 322 96 74

 Eric Fumeaux,
 Direktor BBT,
 031 322 21 31