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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Klage gegen die Schweiz wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit: Die
Schweiz erklärt sich bereit, zusätzliche Informationen zu liefern

Im Anschluss an die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) 2003
eingereichte Klage lädt der IAO-Verwaltungsrat die Schweiz dazu ein,
Zusatzinformationen zu liefern. Der SGB hatte in seiner Klage die durch
das Schweizerische Obligationenrecht im Fall missbräuchlicher
Kündigungen von Arbeitnehmervertretern vorgesehene Sanktion als
ungenügend abschreckend denunziert.

Die Schweiz erklärt sich dazu bereit, der IAO in einem ergänzenden
Bericht zusätzliche Informationen über die neuesten Entwicklungen im
Rahmen der dreigliedrig geführten Verhandlungen über die flankierenden
Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und
der erweiterten Europäischen Union zu liefern.

Die Schweiz bestätigt die Antwort des Bundesrates vom 31. März 2004,
welche darlegt, dass unser Recht einen angemessenen und ausreichenden
Arbeitnehmerschutz sowie Ausgewogenheit zwischen Sanktion und
Arbeitsmarktflexibilität gewährleistet. Sie verweist ausserdem darauf,
dass unsere Gesetzgebung aus einem direktdemokratischen Prozess
entstanden ist.

Diese Informationen sollten es der IAO erlauben, ihre Untersuchungen
fortzusetzen und zu gegebenem Zeitpunkt zu einem Endentscheid zu
gelangen.

Jean-Jacques Elmiger, seco
Internationale Arbeitsfragen
Tel. 031 322 28 87 / 079 593 70 54