Bern, 17.11.2004. Der ausserordentliche Bundesanwalt Peter Heuberger hat
das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen
Amtsgeheimnisverletzung eingestellt, nachdem sich die in einer Strafanzeige
vorgebrachten Verdachtsmomente nicht erhärtet haben.
Am 14. März 2004 wurde bei der
Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht wegen des Verdachts, der
Verwaltungsrat der Swiss habe schon vor dem Rücktritt von André Dosé als
Swiss-CEO am 9. März 2004 Informationen aus der Bundesanwaltschaft über eine
bevorstehende Ausweitung des Ermittlungsverfahrens zum Crossair-Absturz bei
Bassersdorf vom November 2001 auf Herr Dosé
erhalten.
Der Aargauer Staatsanwalt Peter
Heuberger wurde am 7. April 2004 vom Bundesrat mit der Durchführung des
gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens als ausserordentlicher Bundesanwalt
betraut.
Er kommt in seinen Ermittlungen zum
Schluss, dass sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet habe.
Der ausserordentliche Bundesanwalt hat
folglich das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Weitere
Auskünfte:
René Bühler, Fürsprecher, Generalsekretariat EJPD, Tel. 031 324 48 20