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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 17.11.2004. Der ausserordentliche Bundesanwalt Peter Heuberger hat das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt, nachdem sich die in einer Strafanzeige vorgebrachten Verdachtsmomente nicht erhärtet haben.

 

Am 14. März 2004 wurde bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht wegen des Verdachts, der Verwaltungsrat der Swiss habe schon vor dem Rücktritt von André Dosé als Swiss-CEO am 9. März 2004 Informationen aus der Bundesanwaltschaft über eine bevorstehende Ausweitung des Ermittlungsverfahrens zum Crossair-Absturz bei Bassersdorf vom November 2001 auf Herr Dosé erhalten.

 

Der Aargauer Staatsanwalt Peter Heuberger wurde am 7. April 2004 vom Bundesrat mit der Durchführung des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens als ausserordentlicher Bundesanwalt betraut.

Er kommt in seinen Ermittlungen zum Schluss, dass sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet habe.

 

Der ausserordentliche Bundesanwalt hat folglich das Ermittlungsverfahren eingestellt.

 

Weitere Auskünfte:

René Bühler, Fürsprecher, Generalsekretariat EJPD,  Tel. 031 324 48 20