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Herabsetzung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmende

Herabsetzung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmende

Anlässlich seiner Sitzung vom 17. November 2004 hat der Bundesrat
beschlossen, dem Parlament eine Vorlage zur Änderung des
Arbeitsgesetzes zu unterbreiten. Nach dieser Vorlage soll das
Schutzalter für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, heute
auf 20 Jahre für Lehrlinge und 19 Jahre für die übrigen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgelegt, auf 18 Jahre
herabgesetzt werden.

Gegenwärtig sind die Vorschriften zum Schutz der jugendlichen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Verordnung 1 zum
Arbeitsgesetz  enthalten. Im Lauf der Revision des Arbeitsgesetzes im
Jahr 2000 hat sich gezeigt, dass es sinnvoll wäre, die Bestimmungen
über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
einer separaten Verordnung zu regeln. Im Herbst 2002 wurde ein
Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eröffnet. Die Mehrheit der Kantone sowie mehrere Parteien und Verbände
haben in ihren Stellungnahmen die Herabsetzung des Schutzalters von 19
bzw. 20 Jahren auf 18 Jahre gefordert. Das Schutzalter für Jugendliche
ist in Art. 29 Arbeitsgesetz festgelegt.

Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, zu dieser Frage ein
Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Auswertung der im Februar
2004 abgeschlossenen Vernehmlassung zeigt, dass 21 Kantone, vier
politische Parteien und 20 Verbände die Herabsetzung des Schutzalters
für Jugendliche auf 18 Jahre befürworten und sich den Argumenten des
Bundesrats anschliessen (Übereinstimmung mit dem Mündigkeitsalter und
mit dem Schutzalter im europäischen und internationalen Recht,
Möglichkeit für Studenten, nachts und sonntags wie Erwachsene
beschäftigt zu werden, Verstärkung der Schutzmassnahmen für die
Jugendliche bis 18 Jahre, da sie es am nötigsten haben). Die Gegner der
Herabsetzung (fünf Kantone, zwei Parteien und mehrere Verbände) berufen
sich namentlich auf den Gesundheitsschutz und das allgemeine
Vollzugsdefizit des Arbeitsgesetzes. Zudem vertreten sie die
Auffassung, dass die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 20
bzw. 19 Jahre besonders geschützt bleiben sollen.

Christiane Aeschmann,
 seco,
 Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen,
 Tel. 031 322 29 45