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Staatsvertrag Schweiz-Frankreich: Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen

3003 Bern, 17. November 2004

Medieninformation

Staatsvertrag Schweiz-Frankreich: Sicherung des Luftraums gegen
nichtmilitärische Bedrohungen

Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und
Frankreich gut geheissen, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
beiden Staaten im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen
nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft regelt. Der Staatsvertrag muss
vom Parlament noch genehmigt werden.

Die Kooperation mit Frankreich bezweckt die Erleichterung des gegenseitigen
systematischen Informationsaustausches über die allgemeine Luftlage sowie
die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Parteien bei einer
konkreten Bedrohung.

Unter dem Kommando des Gastlandes sind grenzüberschreitende
Luftpolizeieinsätze bis hin zum Warnschuss mit Hilfe von Infrarotlockzielen
möglich. Ausgenommen dagegen bleiben der Warnschuss mit scharfer Munition
sowie der Zerstörungsschuss.

Auf die Souveränität der beiden Staaten und auf geltende bilaterale Abkommen
wird Rücksicht genommen. Die Zusammenarbeit ist mit keinen finanziellen
Verpflichtungen für die Eidgenossenschaft verbunden. Weder Frankreich noch
die Schweiz werden für Luftpolizeieinsätze entschädigt.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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