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Revisionsprotokoll zur Aenderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Indonesien


MEDIENMITTEILUNG

Revisionsprotokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der
Republik Indonesien

17. Nov 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute ein Revisionsprotokoll
genehmigt, welches eine Teilrevision des Doppelbesteuerungsabkommens und
des zugehörigen Protokolls mit der Republik Indonesien zur Folge hat.

Mit der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens und des zugehörigen
Protokolls werden die steuerlichen Bedingungen für in Indonesien tätige
schweizerische Unternehmen verbessert. Dies betrifft in erster Linie die
neuen Regelungen im Bereich der Lizenzgebühren. Der gemäss Staatsvertrag
maximal zulässige Quellensteuersatz auf Lizenzgebühren konnte von 12,5
auf 10 Prozent gesenkt werden. Da der Lizenzbegriff das Leasing nicht
mehr umfasst, entfallen künftig Quellensteuern auf Leasingebühren.

Auskunft für Medienschaffende:
Silvia Frohofer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 85 74

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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