Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Weko: Fall Coopforte mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen

Weko: Fall Coopforte mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 8. November 2004 die
Untersuchung Coopforte aufgrund einer einvernehmlichen Regelung
abgeschlossen.

Das Kartellgesetz untersagt marktbeherrschenden Unternehmen, ihren
Lieferanten unangemessene Geschäftsbedingungen aufzuerlegen. Die am 3.
Dezember 2001 eröffnete Untersuchung sollte zeigen, ob Coop mit einem
generellen Abzug von 0.5 Prozent (Bonus Coopforte) vom Rechnungsbetrag
ihrer Lieferanten eine allfällige marktbeherrschende Stellung
missbrauchte.

Aus der Untersuchung geht hervor, dass sich Coop infolge eines
intensiven Wettbewerbs zwischen den Detailhändlern nicht unabhängig
verhalten kann. Zudem ergab die Untersuchung eines ausgewählten
Teilmarktes keine Anhaltspunkte für eine besondere Abhängigkeit der
Lieferanten. Dennoch ist denkbar, dass einzelne Lieferanten von Coop
abhängig sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine
Absatzalternativen bestehen und die Lieferanten spezifische
Investitionen getätigt haben. Im Verlauf des Verfahrens konnten die
wettbewerbsrechtlichen Bedenken jedoch durch eine einvernehmliche
Regelung ausgeräumt werden, so dass die Frage, ob Coop eine
marktbeherrschende Stellung innehält und diese gegebenenfalls im Sinne
von Art. 7 KG durch die Erhebung des Bonus Coopforte missbraucht, offen
gelassen werden.

In der einvernehmlichen Regelung hat sich Coop verpflichtet zu
verifizieren, ob die Erhebung des Bonus Coopforte gerechtfertigt ist.
Coop verpflichtet sich, den Bonus rückwirkend zurückzubezahlen, wenn
ein Lieferant glaubhaft darlegen kann, dass er keine entsprechende
Gegenleistung von Coop erhält. Von der Verifikation im Rahmen der
einvernehmlichen Regelung ausgeschlossen sind Lieferanten, die mit Coop
regelmässig in Verbindung stehen. Die Verifikation wird von Coop
innerhalb der nächsten sechs Monate durchgeführt werden. Die
betroffenen Lieferanten werden von Coop kontaktiert werden.

Prof. Dr. Walter Stoffel
 079 436 81 49

 Rolf Dähler, Direktor
 031 322 20 41 /  079 292 08 57